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Regierung will Rechtssicherheit schaffen
Die Kontroverse beginnt schon bei den Begrifflichkeiten: Während es die einen als "sachliche Information" ansehen, wenn Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel auf ihrer Webseite darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und mit welchen Methoden, bezeichnen andere dies bereits als "Werbung". Und aktuell sehen auch die Gerichte das Informieren über das Ob und das Wie des…
Die Koalition will den umstrittenen Paragrafen streichen, die Union schlägt eine Modifizierung vor. Die Linke fordert eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) steht nach Jahren der Diskussion vor der Aufhebung. Mit einem Gesetzentwurf (20/1635) will die Bundesregierung die Norm streichen, die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll im Heilmittelwerbegesetz geregelt werden. Urteile auf Grundlage von Paragraf 219a sollen zudem aufgehoben werden. …