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Osterpaket zur Energiewende : 100 Prozent klimaneutraler Strom bis 2035

Mit dem Osterpaket soll der Ausbau von Wind- und Solaranlagen massiv beschleunigt werden. Bis 2023 soll der Strom zu 100 Prozent klimaneutral sein.

16.05.2022
2024-01-12T10:58:03.3600Z
3 Min

Das sogenannte Osterpaket ist die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten. Mit ihm soll der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden, zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Dazu sollen eine ganze Reihe von Gesetzen angepasst werden: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), schließlich das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Überragendes Interesse

Als Herzstück des Pakets wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See soll auf ein neues Niveau gehoben werden, damit die Stromversorgung in Deutschland bereits 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruht: 2021 waren es 42 Prozent. Um das neue Ausbauziel von 80 Prozent für 2030 zu erreichen, werden die Ausbaupfade deutlich angehoben. Bei der Windenergie an Land auf ein Niveau von zehn Gigawatt (GW) pro Jahr, so dass im Jahr 2030 Windenergieanlagen an Land im Umfang von insgesamt rund 115 GW in Deutschland installiert wären (2021: 56 GW). Bei der Solarenergie auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr, sodass im Jahr 2030 Solaranlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert wären (2021: 59,9 GW). Der Ausbau der Windenergie auf See soll auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben. Die Ausbauziele für Windenergie auf See sollen auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden (2021:7,8 GW).

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Im Interesse der Akteursvielfalt, der Akzeptanz vor Ort und des Bürokratieabbaus sollen Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften realisiert werden können, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Der Ausbau der Netze soll beschleunigt, Hemmnisse sollen abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. Rechte der Endkunden und Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten sollen gestärkt werden, um die Strom- und Gasverbraucher zu schützen. Der Finanzierungsbedarf für die Erneuerbaren soll über das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" gedeckt, Verbraucher entlastet werden.