Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin rückt näher
Nach den Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin wird dort eine teilweise Wiederholung der Abstimmung wahrscheinlicher. Wie die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), sagte, standen bei Beratungen über das weitere Vorgehen mit Blick auf den Einspruch des Bundeswahlleiters gegen die Bundestagswahl und das Berliner Wahlgeschehen vergangene Woche mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Debatte. Der Vorschlag der Koalition sehe eine Wahlwiederholung "nur in den von einem Wahlfehler behafteten Wahlbezirken", nicht aber in ganzen Wahlkreisen und mit Ausnahme eines Wahlkreises auch nur bezüglich der Zweitstimme vor. Das Ausschusssekretariat sei gebeten worden, auf dieser Grundlage eine Beschlussempfehlung vorzubereiten. Abschließende Beratungen fänden voraussichtlich nach der Sommerpause im Ausschuss und dann im Plenum statt.
Linksfraktion will Cannabis entkriminalisieren
Die Linksfraktion will mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes eine Entkriminalisierung von Cannabis erreichen. Von den mehr als 200.000 Cannabisdelikten pro Jahr seien mehr als 80 Prozent konsumnah, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (20/2579), der erstmals beraten wurde. Die Abgeordneten schlagen vor, Volljährigen den Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zu erlauben.
Corona-Sonderregelung im Bundestag wird verlängert
Gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Freitag eine pandemiebedingte Sonderregelung seiner Geschäftsordnung (20/2480) bis Jahresende verlängert. Damit ist es Abgeordneten weiter möglich, digital an Ausschusssitzungen teilzunehmen. Auch bleiben Abstimmungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sowie Echtzeitübertragungen öffentlicher Sitzungen zulässig. Festgehalten wird am Grundsatz, dass Plenum und Ausschüsse in Präsenz tagen.
Neues Kontrollgremium zur Wohnraumüberwachung
Gegen die Stimmen der CDU/CSU hat der Bundestag vergangene Woche einen Antrag der Koalition zur Einsetzung des in Grundgesetz-Artikel 13 vorgesehenen Gremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung mit 13 Mitgliedern (20/2568) angenommen. Ein Änderungsantrag der Union, die Zahl der Mitglieder auf elf zu begrenzen (20/2615), fand keine Mehrheit. Dem Gremium gehören vier SPD-Abgeordnete und drei Parlamentarier der Union an sowie je zwei Mitglieder der Grünen- und der FDP-Fraktion, während die AfD- und die Linksfraktion mit je einem Mitglied vertreten sind.
Immunität von drei Abgeordneten aufgehoben
Der Bundestag hat vergangene Woche die Immunität von drei Abgeordneten aufgehoben. Im Fall Friedhelm Boginski (FDP) wurde ein Disziplinarverfahren genehmigt, im Fall von Petr Bystron (AfD) ein Strafverfahren und im Fall von .Stephan Protschka (AfD) der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse.
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