W enig ist so alt wie der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Seit bald zwei Jahrzehnten fordern Bundesinnenminister ihre Einführung, während Bundesjustizminister eben diese ablehnen. Dazwischen liegen zahlreiche Gerichtsurteile. Zwar hat der Europäische Gerichtshof nun zumindest die Speicherung von IP-Adressen erlaubt, doch besteht kein zwingender Grund, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Zunächst würde diese Speicherung den Haupteinwand gegen die Vorratsdatenspeicherung ja bestätigen: dass nämlich die Daten aller Bürger erfasst würden, um den schweren kriminellen Handlungen einer kleinen Minderheit auf die Spur zu kommen. Überdies ist diese Speicherung gar nicht nötig. Denn wie Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausführt, kann die große Mehrheit aller einschlägigen Hinweise auf sexuelle Gewalt etwa aus den USA schon heute auch ohne Vorratsdatenspeicherung ausermittelt werden. Und schließlich bliebe der Verdacht im Raum, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität nur das Einfallstor wäre für die Bekämpfung aller potenziell rechtswidrigen Handlungen.
Buschmann hat Recht: Es gibt eine Alternative - die "Quick Freeze"-Methode, bei der einschlägige Daten erst gespeichert werden, wenn ein konkreter Verdacht im Raum steht und ein Richter zustimmt. Dann könnten auch Standort- und Verbindungsdaten gespeichert werden, nicht allein IP-Adressen. Dies wäre also nicht nur grundrechtsschonender, sondern womöglich sogar effektiver.
Deutschland sollte deshalb diesen Weg beschreiten - und den Streit um die Vorratsdatenspeicherung endlich zu den Akten legen.
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