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Vor 50 Jahren... : Zugang zur Uni wird neu geregelt

In den 1950er und 1960er Jahren schrieben sich immer mehr junge Menschen für ein Studium ein. Die Zulassungsbeschränkungen mussten angepasst werden.

17.10.2022
2024-02-29T11:22:54.3600Z
1 Min
Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

1972 wurde das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen angepasst.

Zwischen den frühen 1950er und späten 1960er Jahren verdoppelte sich die Zahl der jährlichen Neueinschreibungen an bundesdeutschen Hochschulen. Vor allem im Fach Medizin überstieg die Zahl der Studieninteressenten die Kapazitäten der Universitäten, die wiederum über Zulassungsbeschränkungen die Studierendenzahlen regulierten: So wurden etwa im Wintersemester 1970/71 70 Prozent der Bewerber abgelehnt - doch viele klagten.

Im Juli 1972 erklärte das Bundesverfassungsgericht, das Zulassungsverfahren über den sogenannten Numerus clausus (NC) sei nur vertretbar, wenn Universitäten die Notengrenzen nicht willkürlich setzen könnten. Jeder qualifizierte Deutsche habe das Recht auf eine Zulassung zum Hochschulstudium, unterstrichen die Karlsruher Richter in ihrem "NC-Urteil".

Studienplätze in NC-Fächern fortan nach Leistung und Wartezeit vergeben

Generelle Zulassungsbeschränkungen waren demnach nur verfassungskonform, wenn alle Mittel zur Schaffung weiterer Studienplätze aufgebraucht und mit den zugelassenen Studienanfängern die Kapazitäten der Hochschule ausgeschöpft sind. Das bis dahin geltende Auswahlverfahren sei "am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren" - die Politik musste nachbessern.

Am 20. Oktober 1972 unterzeichneten die Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag, in dem sie die richterlichen Vorgaben umsetzten. Sichtbarste Auswirkung des Vertrags war die "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" (ZVS). Sie sollte für bundesweit einheitliche Notengrenzen und die Auslastung der Hochschulkapazitäten sorgen. Unter anderem wurde geregelt, dass Studienplätze in NC-Fächern zu 60 Prozent nach Leistung (Abiturnote) und zu 40 Prozent nach Wartezeit (seit Ablegen des Abis) vergeben werden.