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Strafrecht : Genozidleugnung künftig explizit strafbar

Die Leugnung von Völkermorden soll künftig explizit strafbar sein. Mit dem Gesetzesbeschluss reagiert die Koalition auf ein Vertragsverletzungsverfahren.

24.10.2022
2024-04-17T14:19:26.7200Z
2 Min

Die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll künftig explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen. Das sieht ein am vergangenen Donnerstag im Bundestag beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3708, 20/4085) vor. In der Vorlage ging es ursprünglich um eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes. Im Rechtsausschuss wurde der Entwurf auf Antrag von SPD, Grünen und FDP um die Strafgesetzbuchsänderung ergänzt. Die Vorlage wurde in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von AfD und Linken angenommen.

EU-Kommission rügt mangelhafte Umsetzung eines Rahmenbeschlusses

Mit den Änderungen reagiert die Koalition auf ein im Dezember 2021 von der EU-Kommission angestrengtes Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission hatte gerügt, Deutschland habe einen Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unzureichend umgesetzt. Konkret sei das öffentliche Leugnen oder gröbliche Verharmlosung solcher Verbrechen nicht unter Strafe gestellt.

Aus Sicht der Koalition dürften solche Handlungen zwar "in aller Regel" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, sie sind aber nicht explizit in Strafvorschriften erwähnt, wie sie in ihrem Änderungsantrag ausführt. Einzig das öffentliche Billigen, Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust ist explizit unter Strafe gestellt.

Mit der Änderung solle nun klargestellt werden, dass die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung "ausdrücklich pönalisiert" werden. Als Strafrahmen ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich.

Gegenüber der Holocaust-Leugnung fällt der Strafrahmen um zwei Jahre niedriger aus. Die Koalition begründet dies mit der "Einzigartigkeit des Holocaust". Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sei es zudem zu rechtfertigen, dass schon die Verharmlosung des Holocaust - und nicht die gröbliche Verharmlosung - strafbar ist

Weitere EU-Vorgaben werden umgesetzt

Mit der geplanten Änderung im Bundeszentralregistergesetz sollen europarechtliche Vorgaben umsetzt werden. Ferner sollen mit Einzeländerungen in dem Gesetz und in der Gewerbeordnung "Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes" angegangen werden