Aufhebung der Immunität von Martin Erwin Renner
Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig die Immunität des AfD-Abgeordneten Martin Erwin Renner beschlossen und damit den Weg für die Eröffnung eines Strafverfahrens ermöglicht. Zuvor hatte der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/4424) eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Betriebswirt Renner ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Er ist über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen.
Linke scheitert mit Mindestlohn-Antrag
Der Bundestag hat einen Antrag (20/2058) der Fraktion Die Linke abgelehnt, in dem diese gefordert hatte, den Mindestlohn von zwölf Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem sollte eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. Ferner sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften dafür sorgen, dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen, forderte Die Linke.
Fakultativprotokoll verabschiedet
Das Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte soll ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/3624) vorgelegt, der nun vom Bundestag verabschiedet wurde. Wie die Bundesregierung darin schreibt, ist das Protokoll ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag. "Es erweitert die Kompetenzen des Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen um Kontrollmechanismen, insbesondere das Beschwerdeverfahren für Einzelpersonen und Personengruppen. Den weiteren beiden Kontrollmechanismen, dem Staatenbeschwerdeverfahren und dem Untersuchungsverfahren, soll nicht beigetreten werden", heißt es weiter.
Bundestag verlängert CoronaRegeln zu Planungsverfahren
Die bis Ende 2022 geltenden Regelungen des "Planungssicherstellungsgesetzes" werden um ein Jahr verlängert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3714) verabschiedete der Bundestag vergangene Woche gegen die Stimmen von AfD und Linken. Mit dem Gesetz vom Mai 2020 wurde der Vorlage zufolge sichergestellt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Regelungen sollen nun weiter ausgestaltet werden.
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