Inhalt

Alexander Weinlein
Artenschutzabkommen

Walfang-Übereinkommen und Moratorium

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs von 1946 ist die internationale Grundlage für Beschränkungen des Walfangs von Großwalen. Eine mit dem Übereinkommen eingesetzte Internationale Walfangkommission (IWC) hat 1982 ein weltweites Walfangmoratorium beschlossen, das seit 1986 in Kraft ist. Ausnahmen sind nur für die traditionell vom Walfang lebenden indigenen Völker und für wissenschaftliche Zwecke zulässig. Auf letztere Ausnahme hat sich jahrelang auch Japan berufen. 2019 verließ Japan die IWC und hat den kommerziellen Walfang wieder aufgenommen. Für Staaten, die nicht zur IWC (Japan, Kanada) gehören oder die Einspruch gegen das Moratorium erhoben haben (Norwegen, Island), greift das Moratorium nicht.

Washingtoner Artenschutzabkommen

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde 1973 angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossen und trat 1975 in Kraft. Inzwischen gehören dem Übereinkommen weltweit 183 Vertragsstaaten an. Es umfasst derzeit mehr als 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, für die bestimmte Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten. Je gefährdeter die Art, desto strenger die Handelsbeschränkungen. Für bereits vom Aussterben bedrohte Arten ist der Handel grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen, zum Beispiel für wissenschaftliche Zwecke, möglich.

Bonner Konvention

Die Bonner Konvention ist ein Übereinkommen zum Schutz wandernder Tierarten. Sie wurde 1979 auf Initiative der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (1972) unterzeichnet. Sie trat 1983 in Kraft und wurde von 132 Vertragsparteien unterzeichnet. Die Konvention umfasst Tierarten erfasst, von denen ein bedeutender Anteil zyklisch oder vorhersehbar eine oder mehrere nationale Zuständigkeitsgrenzen überquert. Den größte Anteil bilden Zugvögel. Daneben fallen aber noch Wale und Delfine, Fledermäuse, Landsäuger, einige Reptilienarten und verschiedene Fischarten unter das Übereinkommen.

Berner Konvention

Die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates, dem bislang 51 Staaten - darunter die afrikanischen Staaten Burkina Faso, Marokko, Senegal und Tunesien - und die EU angehören. Die Konvention umfasst etwa 700 streng geschützte Pflanzenarten, die nicht beschädigt oder entnommen werden dürfen, sowie circa 710 Tierarten, die nicht gefangen, getötet, gestört oder gehandelt werden dürfen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

© 2023 Deutscher Bundestag