Mit dem Scheitern der beiden Gesetzentwürfe bleibt es bei der vom Bundesverfassungsgericht geprägten Rechtslage
Die Entscheidung der Abgeordneten in der vergangenen Woche, die beiden fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe abzulehnen, bedeutet: An der Rechtslage zum assistierten Suizid in Deutschland ändert sich vorerst nichts. Genauere Regeln, unter welchen Voraussetzungen Ärztinnen und Ärzte einer suizidwilligen Person ein tödlich wirkendes Medikament verschreiben dürfen oder unter welchen Bedingungen…