Der Etat für das Bundesfinanzministerium (BMF) soll im Haushaltsjahr 2024 leicht auf 9,7 Milliarden Euro anwachsen, ein Plus von 0,03 Milliarden im Vergleich zu den veranschlagten Ausgaben im laufenden Jahr. An Einnahmen werden laut dem Haushaltsentwurf (20/7800, Einzelplan 08) der Bundesregierung 242 Millionen Euro kalkuliert und damit 279 Millionen Euro weniger als 2023. Die Verpflichtungsermächtigungen sollen rund zwei Milliarden Euro betragen.
Das Gros der Ausgaben des BMF ergibt sich mit 4,3 Milliarden Euro aus Personalausgaben. Auf das Ministerium selbst entfällt dabei mit 169 Millionen Euro ein relativ kleiner Anteil. Insgesamt sollen die Ausgaben für das Ministerium von 356 Millionen Euro 2023 auf 331 Millionen Euro 2024 sinken, was aber immer noch ein deutliches Plus ist im Vergleich zu 2022, als die Ausgaben bei 281 Millionen Euro lagen.
Hauptposten des Geschäftsbereichs des BMF sind Ausgaben für Personal, wobei alleine 2,4 Milliarden Euro auf das Personal der Zollverwaltung entfallen, ein Plus von 121 Millionen Euro. Für die Zollverwaltung insgesamt sind 3,1 Milliarden Euro vorgesehen, 103 Millionen Euro weniger als 2023. Nach der Zollverwaltung bleibt das Informationstechnikzentrum Bund die zweitteuerste nachgelagerte Behörde des BMF. Dessen Etat soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung 2024 um 162 Millionen Euro auf 1,58 Milliarden Euro steigen. Die Ausgaben des Bundeszentralamts für Steuern sollen um 34,3 Millionen Euro auf 827,6 Millionen Euro sinken.
Ein weiterer großer Posten im Einzelplan sind mit Gesamtausgaben von 1,5 Milliarden Euro die Wiedergutmachungen des Bundes. Diese dienen zu 95 Prozent der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.
Für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt sind 427 Millionen Euro vorgesehen. Als Einnahmen aus Beteiligungen der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sind 65 Millionen Euro eingeplant. Unter dem Punkt "Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften" sind 23 Millionen Euro vorgesehen.
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