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Foto: picture-alliance/Kay Nietfeld
Nach der Wahl 2017 brauchte es mehr Stühle unter der Reichstagskuppel - künftig soll es wieder weniger Sitze im Parlament geben.

Änderung des Wahlrechts : Bundestag eine Nummer kleiner

Zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl könnten Wahlkreisgewinner nach einer Ampel-Idee künftig ohne Mandat bleiben. Die Union lehnt das ab. Sie will weniger Wahlkreise.

23.01.2023
2023-11-23T10:46:04.3600Z
3 Min

Der Bundestag mit derzeit 736 Abgeordneten soll nach der nächsten Bundestagswahl nur noch 598 Mitglieder umfassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP möglicherweise schon diese Woche in den Bundestag einbringen werden. Im Ziel, das Parlament künftig stärker auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten zu begrenzen, sind sich die Fraktionen einig. Äußerst umstritten ist hingegen der Weg, mit dem die Koalitionäre nun dieses Ziel durchsetzen wollen.

Dabei kommen die Vorschläge der Koalition nicht völlig unerwartet. Bereits im Mai vergangenen Jahres hatten die Obleute der Ampelfraktionen in der eigens vom Bundestag eingesetzten Wahlrechtskommission dargelegt, welche Änderungen des Bundeswahlgesetzes sie für geeignet halten. Ein entsprechendes Eckpunktepapier hatte die Kommission Anfang Juli gegen die Stimmen der Unionsvertreter beschlossen. Diese Eckpunkte werden im jetzt angekündigten Gesetzentwurf weitgehend umgesetzt.

Koalition will das Prinzip der Verhältniswahl stärken

Geplant ist, das geltende Modell der "personalisierten Verhältniswahl" so zu modifizieren, dass das Verhältniswahlprinzip gestärkt wird. Derzeit gehören dem Bundestag 299 Abgeordnete an, die in den Wahlkreisen das beste Erststimmenergebnis erzielt hatten und damit automatisch gewählt sind. Die weiteren 299 Mandate bis zur Regelgröße werden mit Kandidaten besetzt, die auf den Listenplätzen der Parteien entsprechend dem Zweitstimmenergebnis, das die Stimmenanteile der Parteien wiedergibt, zum Zuge kommen.

Die Besonderheit ist, dass in manchen Bundesländern mehr Abgeordnete einen Wahlkreis direkt gewinnen, als ihrer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis Mandate zustehen. Diese überzähligen Direktmandate, genannt Überhangmandate, sind nach geltendem Wahlrecht unantastbar. Das soll sich nun ändern. Die Ampel will, dass es künftig keine Überhangmandate mehr gibt. Das könnte dazu führen, dass manche Wahlkreissieger um den Einzug ins Parlament bangen müssen, dann nämlich, wenn ihre Partei mehr Direktmandate errungen hat als ihrem Zweitstimmenergebnis entsprechen. In diesem Fall sollen die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen nach dem Willen der Koalition leer ausgehen.

Im Einklang mit der Verfassung?

34 Überhangmandate gab es nach der Bundestagswahl 2021. Zwölf entfielen auf die CDU in Baden-Württemberg, elf auf die CSU in Bayern, zehn auf die SPD, verteilt auf sechs Bundesländer, und eines auf die AfD in Sachsen. Da diese 34 Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis verzerrten, mussten den Parteien weitere Listenmandate zugestanden werden, um den korrekten Proporz im Parlament wieder herzustellen. Zu den 34 Überhangmandaten kamen also 104 Ausgleichsmandate hinzu, was zur Rekordgröße des Bundestages von 736 Abgeordneten führte. Auch diese Ausgleichsmandate sind nach dem Ampelvorschlag entbehrlich, sodass es künftig bei 598 Abgeordneten bliebe.

Zustimmung zum Ampelmodell signalisierte die AfD, sieht sie sich doch als eigentlichen Urheber des Modells, das sie bereits 2020 in einem eigenen Gesetzentwurf vorgeschlagen habe. Linken-Chefin Janine Wissler nannte es dagegen problematisch, dass nach dem Ampel-Vorschlag ganze Regionen nicht mehr im Parlament vertreten sein könnten.

Widerstand formiert sich vor allem bei der Union, übertreffen doch die CDU im Südwesten und vor allem die CSU mit gewonnenen Wahlkreisen häufig ihr Zweitstimmenergebnis. Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) nannte den Ampelvorschlag "inakzeptabel". Wahlkreise, die gewonnen worden seien, müssten auch dazu führen, dass die Bewerber das Mandat übertragen bekommen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Gesetzentwurf der Koalition sei "verfassungswidrig" und "nicht zustimmungsfähig". Für den Fall, dass die Koalition ihr Modell im Bundestag mit ihrer Mehrheit verabschieden sollte, kündigte er die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes an: Ein Gesetz, das "so krass den Wählerwillen missachtet", müsse am Schluss vor dem Verfassungsgericht landen", sagte er.

Union will Zahl der Wahlkreise reduzieren

Stattdessen schlägt die Union eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf beispielsweise 270 vor, wie Fraktionskreise am Freitag bestätigen. "Denkbar" sei auch, dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen bleiben, heißt es in einem Schreiben der Fraktionsspitze an die Unions-Abgeordneten. Ändern will sie zudem die sogenannte Grundmandatsklausel, von der zuletzt Die Linke bei der Bundestagswahl von 2021 profitierte. Sie besagt, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben ist, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Diese Schwelle will die Union auf fünf Direktmandate anheben. Ihre Vorschläge wurden indes aus den Reihen der Ampel-Koalitionäre entschieden zurückgewiesen.

Nach deren Willen soll übrigens die Zweitstimme künftig "Hauptstimme" heißen und die Erststimme die Bezeichnung "Wahlkreisstimme" erhalten. Die Wahlrechtsänderung kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Mit dem Ampelmodell würde dann auch die noch von der großen Koalition beschlossene Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 280 hinfällig.