Piwik Webtracking Image

Foto: picture-alliance/Hauke-Christian Dittrich
Die schwimmenden LNG-Terminals - wie hier bei Wilhelmshaven - sind in Rekordzeit errichtet worden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht das als neue "Richtgeschwindigkeit" für bedeutsame Infrastrukturvorhaben im Land.

Schnellere Gerichtsverfahren : Deutschland soll Tempo machen

Die Koalition will Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Ein Baustein dafür: Straffere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

23.01.2023
2024-03-14T14:35:58.3600Z
4 Min

Dass es in Deutschland bei der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte hapert, ist allgemein bekannt. Ob Flughäfen, Schienen oder Stromtrassen - meist verzögert sich die Fertigstellung der Vorhaben und teurer wird es auch noch. Ein Grund für die Misere: Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern zu lange. Das will die Ampel-Koalition - wie auch schon die Vorgängerregierung - ändern. Von einem "neuen Deutschland-Tempo" sprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) jüngst anlässlich der Eröffnung eines LNG-Terminals in Lubmin. Mit den Terminals soll der Wegfall der russischen Gaslieferungen nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine kompensiert werden. Sie entstanden quasi in Rekordzeit.

Für Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist die rasante Umsetzung des Terminalvorhabens das neue Maß. "Das Tempo bei LNG muss die neue Richtgeschwindigkeit in Deutschland für Planung und Genehmigung sein", forderte der Minister anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes aus seinem Haus, mit dem die Bundesregierung einen "ersten Schritt" in diese Richtung gehen will. Das Ziel des Entwurfes ist es, Verwaltungsgerichtsverfahren zu bedeutsamen Infrastrukturverfahren zügiger über die Bühne zu bringen. Denn die komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren landen meist vor den Verwaltungsgerichten, häufig geht es dabei um die Berücksichtigung umwelt- oder naturschutzrechtlicher Belange. Diese Verfahren sollen künftig, so führte Thorsten Lieb für die FDP-Fraktion aus, "deutlich agiler, schneller und straffer" gestaltet werden. "Wir als Bundesrepublik Deutschland wollen endlich Highperformer werden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren", so Lieb.

Für Verfahren zu Stromleitungen und Co. soll ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot greifen

Dazu soll laut Entwurf bei fast allen Vorhaben, bei denen laut Verwaltungsgerichtsordnung die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht direkt zuständig sind, ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot greifen. Das gilt dann beispielsweise für den Bau von Stromleitungen, Eisenbahnstrecken, Autobahnen oder Windkraftanlagen. Vorgesehen ist, dass in diesen Verfahren bereits zwei Monate nach Klageerwiderung ein Erörterungstermin stattfinden soll. Eingeschränkt werden soll zudem die Möglichkeit, nach Fristablauf noch weitere Erklärungen und Beweise vorzubringen (innerprozessuale Präklusion). Auch sollen die Vorhaben im Eilrechtsschutz nicht komplett gestoppt werden müssen, bis das Gericht entschieden hat, sondern nur jene Teile, die nicht mehr umkehrbar wären, sollte das Gericht im Sinne des Klägers entscheiden. Die Gerichte sollen dabei zudem die Möglichkeit erhalten, bestimmte Fehler in den angegriffenen Verwaltungsakten außer Acht lassen zu können, wenn sie davon ausgehen, dass sie zeitnah behoben werden. Tempo wird auch von der öffentlichen Hand gefordert: Im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz soll festgeschrieben werden, dass die Beklagten innerhalb von zehn Wochen ihre Klageerwiderung vorlegen müssen.

Welche Projekte beschleunigt werden sollen, ist innerhalb der Koalition noch umstritten

An dem Entwurf meldeten die Rednerinnen und Redner aller Fraktionen noch größeren Diskussionsbedarf an. Das überrascht wenig, hatten die Koalitionäre in den vergangenen Wochen doch relativ öffentlich darüber gestritten, welche Vorhaben beschleunigt werden sollten und welche nicht. Das klang auch in der Debatte an. "Überholspuren sind gut, aber wenn am Ende alle links fahren, dann ist trotzdem Stau auf der Autobahn", sagte Sozialdemokrat Kaweh Mansoori. Ähnlich äußerte sich für die Grünen-Fraktion Lukas Benner: "Wer alles priorisiert, beschleunigt gar nichts." Mansoori bescheinigte dem Justizminister, einen mutigen, wenn auch streitbaren Entwurf vorgelegt zu haben. Schnellere Gerichtsverfahren könnten die Probleme mit den Großvorhaben allerdings nicht allein lösen. Dafür benötige es "leicht handhabbare Gesetze, Entschlackung von Verwaltungsverfahren, mehr Personal für Verwaltungen und für Gerichte", sagte Mansoori.

Grünen-Abgeordneter Benner wand sich dagegen, das LNG-Vorhaben als Maßstab heranzuziehen. Denn sinngemäß hieße diese Forderung: "Wenn wir beim Umweltschutz halblang machen, haben wir alle Probleme gelöst." Der Abgeordnete sprach sich zudem für die Klageerwiderungsfrist im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz aus.

Union warnt vor »Bummeltempo«

Kritischer sah dies Stephan Mayer (CSU) für die Unionsfraktion. Er wies auf die Herausforderungen hin, wenn Behörden innerhalb dieser Frist auf alle Punkte des Klägers substanziiert erwidern müssten. Täte sie es nicht, würden diese Punkte als zugestanden gelten, "was dann im Umkehrschluss bedeutet, dass eine Plangenehmigung oder ein Planfeststellungsverfahren zumindest in Teilen rechtswidrig ist", kritisierte Mayer. Der Christsoziale zeigte sich auch skeptisch, ob ein früherer Erörterungstermin tatsächlich zur Beschleunigung führe. Er fürchte mit Blick auf den Entwurf, dass das neue Deutschland-Tempo zum "Bummeltempo" werde. Ähnlich äußerte sich Tobias Matthias Peterka (AfD). Der frühe Erörterungstermin werde bei komplexen Verfahren definitiv zu mehr Aufwand und Verzögerung führen. "Personelle Aufstockungen der Gerichte auf allen Ebenen wären der Schlüssel zu echter Beschleunigung", meinte der AfD-Abgeordnete.

Für die Fraktion Linke warnte Susanne Henning-Wellsow davor, auch Autobahnen, fossile Infrastrukturen oder Flughäfen zu beschleunigen. "Schneller die Klimakrise zu befeuern, kann nicht in unserem Sinne sein und vor allem nicht im Sinne der nächsten Generation", sagte die Abgeordnete.

Das weitere parlamentarische Verfahren dürfte also spannend werden. Eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf findet bereits am heutigen Montag statt.