Umsetzung der Unwandlungsrichtlinie
Im zweiten Anlauf hat der Bundestag am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie beschlossen. Mit der Richtlinie werden gesellschaftsrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen geregelt. Die Vorlage war im Dezember an den Rechtsausschuss zurücküberwiesen worden, da der Bundesrat einer Fristverkürzung nicht zugestimmt hatte. Der nun beschlossene Entwurf in der Ausschussfassung (20/3822) sieht entsprechend angepasste Regelungen zum Inkrafttreten vor. Hinzu kommen diverse sachfremde Gesetzesänderungen, unter anderem im Handelsgesetzbuch sowie dem Versicherungsvertragsgesetz. Eine im Dezember noch vorgesehene Änderung im Lobbyregistergesetz, die die Anwendung einer Offenlegungsregel verschoben hätte, wurde wieder gestrichen.
Antrag zur Unterstützung der Schausteller abgelehnt
Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend den Antrag der CDU/CSU-Fraktion "Neustart für Schaustellergewerbe, Marktkaufleute und Zirkusse in Deutschland" (20/4885) mehrheitlich abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dafür die Unions- und die AfD-Fraktion, die Linke enthielt sich.
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