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Steuern auf nicht-hoheitliche Tätigkeiten? : Debatte über Besteuerung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

Alle Fraktionen verweisen in der Debatte eines AfD-Antrags im Bundestag darauf, dass die Fraktion andere Motive als die Herstellung von Steuergerechtigkeit habe.

23.01.2023
2024-01-31T17:29:52.3600Z
2 Min

An der steuerlichen Behandlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird sich nichts ändern. Der Bundestag wies am Donnerstag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion zurück, die bei nicht-hoheitlichen Tätigkeiten der Sender eine steuerliche Bevorzugung gegenüber privaten Sendern erkannt haben wollte. Daher sollte die Besteuerung der Gewinne öffentlich-rechtlicher Sender geändert und unter anderem die Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen bei der Körperschaftsteuer um mindestens 2,5 Prozentpunkte angehoben werden.

Von Rednern aller anderen Fraktionen wurde kritisiert, dass die AfD in Wirklichkeit andere Motive als die Herstellung von Steuergerechtigkeit habe. Was hier als Neujustierung zum Wohle des Medienstandorts daherkomme, sei ein weiterer Versuch zur Diskreditierung der Öffentlich-Rechtlichen, kritisierte Thomas Hacker (FDP). Es gehe der AfD darum, über das Vehikel des Steuerrechts ihre Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen loszuwerden, erklärte Fritz Güntzler (CDU) zu dem Antrag. Güntzler bezeichnete den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtige Säule der Meinungsbildung und der Demokratie.

Linke: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk "absoluter Lieblingsfeind" der AfD

Die AfD wolle den öffentlich-rechtlichen Rundfunk marginalisieren, in die Ecke drängen und seiner Finanzierungsgrundlagen berauben, erklärte Parsa Marvi (SPD). Für die AfD sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk der "absolute Lieblingsfeind", so Petra Sitta (Linke). Für den Antrag habe die AfD tief in die Mottenkiste gegriffen und einen sieben Jahre alten Bundesrechnungshofbericht hervorgeholt.

Für Sandra Detzer (Grüne) steht fest, dass die AfD nur Wind machen wolle gegen die öffentlich-rechtlichen Sender, die sich gerade in Zeiten von Pandemie und Krieg in Europa als "Fels demokratischer Aufklärung in einer Brandung populistischer Propaganda" erwiesen hätten.

Dagegen kritisierte Jörn König (AfD) "Prunk und Luxus" bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Offenbar reiche das Gebührenaufkommen von 8.4 Milliarden Euro nicht aus. Zudem bekämen die Sender noch Wettbewerbsvorteile durch unzulässige Steuervorteile.