Grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmen hat der Finanzausschuss des Bundestags gegeben (20/8668). Neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmte im Ausschuss auch die Union für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke stimmten dagegen. Die zweite und dritte Lesung im Plenum stand für den Freitagnachmittag auf der Tagesordnung, nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe.
Ziel des Gesetzes ist der Kampf gegen sogenannte Steueroasen. Insbesondere soll es für international tätige Unternehmen schwerer werden, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Unternehmen sollen auf ihre Gewinne mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. 138 Staaten haben sich auf die globale Mindeststeuer geeinigt.
Die Bundesregierung erklärte, sie wolle "schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen". Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine europäische Richtlinie um, die wiederum auf einer Vereinbarung der Industrieländerorganisation OECD fußt.
Die Union hatte zu dem Entwurf noch einen Entschließungsantrag eingebracht, der im Ausschuss aber keine Mehrheit fand. In diesem sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, "sich dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, an dem Projekt beteiligen". Ferner plädiert die Unionsfraktion für eine "White List", damit "einzelne Länder auf Basis ihrer steuerlichen Gegebenheiten als unbedenklich eingestuft werden können".
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