2 THEMA DER WOCHE INTERVIEW MIT LENA GUMNIOR Das Parlament | Nr. 14-16 | 28. März 2026 »Zu lange weggeschaut« Die Grünen-Rechtspolitikerin beklagt massive Schutzlücken bei digitaler sexualisierter Gewalt und fordert ein gesamtgesellschaftliches Umden- ken. Deutschland sei bisher tatsächlich ein „Täterparadies“ in diesem Bereich Frau Gumnior, 2024 wurden in Deutschland 308 Frauen und Mäd- chen getötet, davon 191 durch Part- ner, Ex-Partner und Familienmit- glieder. Gewalt gegen Frauen, auch digitale, nimmt zu. Das hat das BKA erst im Herbst festgestellt. Hat der Staat zu lange weggeschaut? Auf jeden Fall! Es sind ja nicht nur die Hellfelddaten, die wir vom BKA ken- nen. Auch die letzte Dunkelfeldstudie zeigte, dass nur ein Bruchteil der Ge- walt überhaupt angezeigt wird. Wenn fast jede Frau in ihrem Leben einmal Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt wird, bedeutet das, wir alle könnten auch potenziell Täter in un- serem Umfeld kennen. Mit dieser un- bequemen Frage wollen sich viele nicht auseinandersetzen. Was müsste Ihrer Meinung nach passieren, um das zu ändern? Wir müssen Frauen ermutigen, An- zeige zu erstatten. Aber das geht nur, wenn wir sicherstellen können, dass sie auch ernst genommen werden, wenn sie Hilfe suchen. Das ist bis heute noch nicht flächendeckend si- chergestellt. Wir brauchen also deut- lich mehr Sensibilisierung und Fort- bildung bei Polizei und Justiz, damit sich Frauen dort gut aufgehoben füh- len. Wir brauchen aber auch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer klaren Nulltoleranz-Politik für geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen dürfen die Schuld nicht län- ger bei sich suchen. Wir diskutieren seit einer Woche über den Fall der Schauspielerin Col- lien Fernandes, die seit Jahren gegen Fake-Accounts von ihr und darauf zu sehende pornografische Deepfakes kämpft. Fernandes nannte Deutsch- land ein „Täterparadies“. Teilen Sie diese Einschätzung? Im Bereich digitaler sexualisierter Ge- walt haben wir so massive Schutzlü- cken, dass die Beschreibung von Frau Fernandes zutrifft. Solange das Er- stellen von pornografischen Deepfa- kes nicht strafbar ist, müssen Täter nichts befürchten. Solange gibt es für die Betroffenen aber auch keinen Ort, der anerkennt, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. In dieser Hinsicht ist Deutschland, auch im europäischen Vergleich, klar ein Täterparadies. Es geht in diesem konkreten Fall nicht nur um Bildmanipulation, sondern auch um Identitätsmiss- brauch und um Darstellungen, die eventuell das Sexualstrafrecht be- rühren. Kann man das überhaupt an einer Stelle des Strafgesetzbuches bündeln? Man kann problemlos Fälle von bild- basierter sexualisierter Gewalt bün- deln. Das können zum Beispiel unge- fragte Nacktaufnahmen sein, das können auch manipulierte Aufnah- men sein, die am Ende zum Beispiel Fotos sind, bei denen das Gesicht von jemandem auf einen anderen Körper gesetzt und dieser dann sexualbezo- gen dargestellt wird. Man kann auch pornografische Deepfakes, die gegen den Willen einer Person erstellt wer- den, in einem Paragraphen regeln. Wir haben ja bereits eine Norm, die so ein bisschen bildbasierte sexuali- sierte Gewalt erfasst. Da fällt das so- genannte Upskirting darunter. Aber das umreißt gar nicht das komplette Phänomen. Denn diese Bildmanipu- lationen und ungewollten Aufnah- men gehen viel weiter. Da hat tat- sächlich bisher eine angemessene staatliche Reaktion gefehlt. Es gibt jenseits des Strafgesetzbu- ches auch das „Recht am eigenen Bild“ im Kunsturhebergesetz. Wieso kommen Betroffene trotzdem so sel- ten zu ihrem Recht? Collien Fernandes hat von einer „vir- tuellen Vergewaltigung“ gesprochen. Besonders schlimm war für sie nicht der Umstand, dass jemand Bilder von ihr entgegen des Urheberrechts ver- wendet hat. Sondern, dass sie objek- tifiziert, dass sie sexualbezogen dar- gestellt wurde und sich dagegen nicht wehren konnte. Das heißt: Die Normen, die wir über das Kunsturhe- bergesetz haben, schützen nicht das, worum es eigentlich im Kern geht, nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das spiegelt sich dann auch im Strafrahmen wider, der deutlich geringer ist. Oft werden Er- mittlungen eingestellt, weil es sich nicht darstellen lässt, oder am Ende erfolgt eine Verurteilung nach dem Kunsturhebergesetz. Das kann ich niemandem wirklich erklären, wenn doch das Übel der Tat eigentlich an ganz anderer Stelle liegt. © Büro Dr. Lena Gumnior Bundesjustizministerin Hubig hat nun angekündigt, Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstra- fe sanktionieren zu wollen. Sind Sie als Grüne damit zufrieden? Solange dem Bundestag kein Gesetz- entwurf vorliegt, kann ich die Pläne nicht wirklich beurteilen. Aber wir sind offen für eine Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen, um diese Strafbarkeitslücke schnell zu schließen. Deshalb haben wir auch einen eigenen Gesetzentwurf erarbei- tet, um schnell gemeinsam vorange- hen zu können. Es soll für Betroffene leichter wer- den, sich vor Gericht wehren und schneller zu ihrem Recht kommen zu können. Was wäre dafür aus Ihrer Sicht nötig? Es ist wichtig, dass wir die Betroffe- nen vor allem nicht allein lassen. Man könnte ihnen zum Beispiel eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite stellen. Ein wichtiger Baustein wäre, dass wir es ihnen erleichtern, Ansprüche gegenüber Plattformen erheben zu können, wie Löschungs- ansprüche oder Unterlassungsan- sprüche. Wir sollten Plattformbetrei- ber viel mehr in die Pflicht nehmen, als wir es bisher getan haben. Bundeskanzler Merz hat kürzlich über eine Klarnamenpflicht im In- ternet gesprochen, um Hass und Het- ze wirksamer begegnen zu können. Warum sind die Grünen da so skep- tisch? Ich finde es spannend, dass diese Frage auch in dem aktuellen Fall ge- stellt wird. Denn wir wissen aus vie- len Studien, dass die meisten Täter bei bildbasierter sexualisierter Ge- walt eben keine unbekannten Frem- den sind, sondern Menschen im so- zialen Nahbereich, Partner, Ex-Part- ner, Nachbarn, Arbeitskollegen. Der Ermittlungsansatz ist also eigentlich ein ganz anderer, als eine umfassen- de Klarnamenpflicht zu fordern. Denn die würde dafür sorgen, dass auch Menschen sich nicht mehr ano- nym im Internet bewegen können, für die es ein wichtiger Rückzugsort ist, um sich dort Hilfe zu suchen. Merz schießt da absolut übers Ziel hi- naus. Mein Wunsch wäre, immer den einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Wir müssen erstmal die Straf- barkeit schaffen und uns anschauen, wie die Ermittlungen laufen und erst danach justieren, wenn wir tatsäch- lich Leerstellen erkennen. Ministerin Hubig hat auch die zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen ins Gespräch gebracht, um die Strafverfolgung möglicher- weise zu erleichtern. Was sagen Sie dazu? Grundsätzlich lehnen wir diese an- lasslose Massenüberwachung im In- ternet ab. Wir müssen die strafrecht- lichen Voraussetzungen schaffen, dass diese Taten strafbar sind und dann auf dieser Grundlage schauen, welche es braucht. Einfach eine Forderung mit einem Tatkomplex zu verknüpfen, halte ich für sehr gefährlich. Zumal die Vorratsdatenspeicherung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen im Detail hoch umstritten ist. Das zu verbinden, würde den Gesetzge- bungsprozess wahrscheinlich verzö- gern und dem schnellen Handeln im Weg stehen, das Ministerin Hubig an- gekündigt hat. Ermittlungsbefugnisse Das Interview führte Claudia Heine. T Die Juristin Lena Gumnior ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obfrau ihrer Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. PARLAMENTARISCHES PROFIL Der Schnörkellose: Günter Krings Ausschweifende Schnörkel sind nicht sein Ding. Als sich Günter Krings in seinem Büro auf einen Sessel setzt und den Blick kurz aus dem Jakob-Kaiser-Haus heraus lenkt, kommt er verbal schnell wieder zurück zum Thema: „Dieser Fall hat mich nicht gewundert, weil sowas zunimmt“, sagt er zu den Vorwürfen digitaler Ge- walt, welche die Schauspielerin Collien Fernandes ihrem ehemaligen Mann Christian Ulmen, auch Schauspieler, gemacht hat. „Es macht mich traurig, dass es Prominente braucht, damit die Politik aufwacht.“ Es ist Dienstagvormittag, auf Krings wartet eine Plenarwoche. Bundesjustiz- ministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, noch einen Gesetzentwurf zu präsentieren, der Strafbarkeitslücken bei digitaler Gewalt schließen soll. „Das haben wir schon in der vergangenen Legislatur gefordert“, sagt er. Doch da mauerte vor allem die FDP. „Bisher weist das Strafrecht hier noch zu viele Lücken auf.“ In knappen, durch die Juristerei geschulten Worten schildert er das ausgemachte Manko. „Wir kennen den kompletten Text leider noch nicht“, sagt er über den angekündigten Entwurf, „aber es geht in die richtige Richtung“. Er zückt sein Smartphone und schaut auf die Infos, die man ihm zukommen ließ. Zu den Lücken, die anzugehen seien, zählt er auch unbefug- te Überwachung durch GPS-Tracker; genauso wichtig sei ihm aber ein paral- leler Gesetzentwurf zu KO-Tropfen, die als Waffe gewertet werden sollten. „Wir wollen analoge und digitale Gewalt konsequenter bekämpfen, auch durch erweiterte Schadensersatzmöglichkeiten.“ Krings, 56, hat während seiner Zeit im Bundestag bestimmt zehn Büros bezogen, immerhin vertritt er seinen Wahlkreis Mönchengladbach seit 2002 als direkt gewählter Abgeordneter – und auch hier zeigt sich seine fehlende Leidenschaft für barocke Ausschweifung; das Jakob-Kaiser- Haus gefalle ihm mehr als das Paul-Löbe-Haus, „es ist büromäßiger“. Das Funktionsgebäude dagegen, in dem die Ausschüsse tagen, sei ihm ver- schenkter Raum, „zu mondän“. Es macht mich traurig, dass es Pro- minente braucht, damit die Politik aufwacht. GÜNTER KRINGS (CDU) © MdB Krings Die Auseinandersetzung mit Digitalthemen begleitet ihn schon länger. Vor Jahren forderte er, dass in sozialen Medien keine Tarnnamen ver- wendet werden dürfen. Warum zieht die Justiz seiner Meinung nach so langsam nach? „Weil wir in Deutschland eine starke Lobby für Daten- schutz haben. Das ist grundsätzlich gut so. Aber es schlägt zuweilen über die Stränge.“ Nun aber sieht er eine Entwicklung. „Auch die Grünen werden mit an Bord sein“, prophezeit er. Und die AfD? „Das ist keine Law-and-Order-Partei, sondern sie ist nur durchsetzt von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Staat.“ Krings ist Verfassungsrechtler. Die Mutter Hausfrau und der Vater Pro- kurist in der Textilindustrie, in der er Aufs und Abs erlebte – und der Sohn, der mit Begeisterung Jura studierte. Politisch aktiv war er schon als Jugendlicher gewesen, trat mit 14 der Jungen Union bei; hinter ihm hängt ein Wahlplakat mit dem Konterfei seines Vaters. „Er war viele Jahre im Stadtrat Mönchengladbachs“, sagt Krings, „er definierte sich in erster Linie als Kommunalpolitiker – während seiner ersten Wahl war er noch kein Parteimitglied, was er erst später nachholte“. Geprägt habe ihn damals das Engagement gegen das Braunkohleprojekt Gar- zweiler II, gegen das er sich als Jugendlicher wandte. „Man machte es sich zu einfach, Tausende Menschen für die Kohle umzusiedeln“, erin- nert er sich – und offenbart damit eine Schnittmenge mit den Grünen. Nur, um gleich hinterher anzufügen: „Das ist auch ein konservatives Anliegen.“ Jedenfalls avancierte der junge Krings zum Bezirksvorsitzenden der JU Niederrhein, Politik war ihm damals noch das wichtigste Hobby, seine Zu- kunft sah er als Anwalt, Richter oder in der Wissenschaft; er promovierte. Doch dann ging der Wahlkreis 1998 an die SPD verloren, man suchte ei- nen Neuanfang – und fand ihn in Krings. Er lächelt. „Das Hobby setzte sich durch.“ Er ist Justiziar und Vizechef der Unionsfraktion, war viele Jahre Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium. Die Tür geht auf, der nächste Termin wartet: 90 Schüler aus der Heimat. Jan Rübel T