Eckpunkte vorgelegt : Kaum Lob für neues Heizungsgesetz
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Im Bundestag hagelt es deutliche Kritik daran.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zurück im Bundestag: Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes geeinigt. Dazu gab es eine Debatte und eine Abstimmung im Plenum.
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stellten am Dienstagabend ein Eckpunktepapier zur Neureglung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Koalition vor. Obwohl im Koalitionsvertrag eine Abschaffung des GEG vorgesehen ist und CDU/CSU und SPD seit Monaten über eine Reform streiten, wirkte die Präsentation des Papiers durch die Fraktionsspitzen Jens Spahn (CDU), Matthias Miersch (SPD) und Alexander Hoffmann (CSU) improvisiert. Der eigentliche Gesetzentwurf soll in einigen Wochen folgen, die Verabschiedung des Gesetzes ist im Sommer vorgesehen.
Knapp 24 Stunden nach der Präsentation des Eckpunktepapiers debattierte der Bundestag am Mittwochabend über das neue Heizungsgesetz, das nun Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll, sowie über einen Antrag der AfD-Fraktion, der jedoch ohne Mehrheit blieb.
AfD spricht von "Mogelpackung" an die Wähler
Marc Bernhard (AfD) warf der Regierung "Aktionismus" vor. "Unmittelbar vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz" habe sich die Koalition auf "die Abschaffung von Habecks Heizungsgesetz geeinigt".
Bernhard sprach von einer weiteren "Mogelpackung" an die Wähler. Schließlich hätten sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auch auf die Beibehaltung der CO2-Bepreisung und auf die Ausweitung auf Brennstoffe geeinigt, damit werde Energie weiter verteuert. Die AfD sei deshalb nicht nur für die Rücknahme des GEG, sondern auch für "die Abschaffung der CO2-Steuer".
Die Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU) sowie CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) (v.l.n.r.) stellten am Dienstagabend die Eckpunkte für das neue Heizungsgesetz vor.
Andreas Lenz (CSU) konnte es sich nicht verkneifen anzumerken, dass die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag zu spät gekommen sei. Offenbar seien die Abgeordneten von dem Vorhaben der Koalition überrascht worden. "Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab und erfüllen damit ein zentrales Wahlversprechen", sagte Lenz. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, "wird gestrichen". Gas- und Ölheizungen könnten weiter eingebaut werden, für neue Heizungen gelte ab 2029 eine Zehn-Prozent-Bioquote.
Wer beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe umsteigen wolle, erhalte bis 2029 staatliche Zuschüsse. "Ja, und wir führen eine moderate Grüngasquote ein, die 2028 mit einem Prozent startet. Dass das umsetzbar ist, das zeigen unsere EU-Nachbarländer Niederlande, Frankreich, Österreich und viele andere", sagte Lenz. Auf diese Weise sollen "die Potenziale der Biomasse nutzbar gemacht werden. Zudem wolle man die kommunale Wärmeplanung für Kommunen bis 15.000 Einwohner "wesentlich vereinfachen".
Neues Heizungsgesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten
Helmut Kleebank (SPD) erinnerte an den Koalitionsvertrag, dort sei "bekanntermaßen festgeschrieben, dass wir das bisherige Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form abschaffen und durch ein neues Gesetz ablösen. Genau das tun wir jetzt". Die Bundesregierung werde bis Ostern einen Gesetzentwurf vorlegen.
Anschließend werde man zügig in die parlamentarischen Beratungen gehen, "denn unser klares Ziel ist es, dass das neue Gesetz noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann". Das sei der nächste Schritt zu mehr Klarheit, mehr Planbarkeit und mehr Verlässlichkeit, unterstrich der Sozialdemokrat.
„Die Bundesregierung wird die Klimaziele mit diesem Vorschlag nicht erreichen.“
Bei dem Abgeordneten der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erhielt weder das Eckpunktepapier der Regierung noch der AfD-Antrag Zustimmung. Alla Alhamwi nannte den AfD-Vorschlag einen "Quatschantrag". Es sei nun einmal Fakt, dass die grünen Heiztechnologien auf dem Vormarsch seien. Zum einen sei die Wärmepumpe die meistverkaufte Heizungsart 2025 gewesen, zum anderen werde die Wärmepumpe im Betrieb und über die Lebensdauer viel günstiger als Öl- und Gasheizungen, weshalb "die Mehrheit der Deutschen beim nächsten Heizungstausch eine Wärmepumpe einbauen würde", sagte Alhamwi.
Linke warnen vor Kostenfalle für Verbraucher
Die AfD betreibe "Kulturkämpfe", die Ängste schürten. Der Koalition hielt er vor, "Etikettenschwindel" zu betreiben. Mit der Grüngasquote werde die fossile Abhängigkeit zementiert, damit würden Anreize geschaffen, weiter Gasheizungen einzubauen, doch damit würden "Menschen direkt in die Heizkostenfalle geschickt".
Für Violetta Bock (Die Linke) gibt das Eckpunktepapier "der Gaslobby einen Grund zum Feiern". Das sei doppelt bitter. Zum einen, weil Gebäude weiter mit fossilen Brennstoffen geheizt werden können, zum anderen, weil die Abhängigkeit von Gas weiter Bestand haben werde. "Die Bundesregierung wird die Klimaziele mit diesem Vorschlag nicht erreichen", sagte Bock. Scharfe Kritik richtete sie an die SPD: "Die Bezahlbarkeit und den Schutz von Verbrauchern, den werfen Sie einfach weg." Vor allem die Reaktionen und Anmerkungen von Umwelt- und Mieterverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft sollten in die weitere parlamentarische Arbeit am Gebäudemodernisierungsgesetz einfließen.
Altes Heizungsgesetz beschäftigt Bundesverfassungsgericht
Das alte Heizungsgesetz zieht derweil verfassungsrechtliche Bahnen. Konkret geht es um das damalige Gesetzgebungsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit auf Antrag des Unions-Abgeordneten Thomas Heilmann im Eilverfahren die zweite und dritte Lesung von der Tagesordnung genommen, um dem Abgeordneten mehr Zeit für die Auseinandersetzung mit den umfangreichen Änderungen zu verschaffen.
In der mündlichen Verhandlung zur Klage ging es am Donnerstag um die Frage, ob es „ein verfassungsrechtliches Tempolimit für die Beratung von Gesetzentwürfen“ gibt, wie es Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold formulierte. Feste Mindestzeiten wolle das Gericht aber nicht festlegen, hob sie hervor. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Als das Gebäudeenergiegesetz beschlossen wurde, fühlte sich der CDU-Abgeordnete Heilmann überfahren. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine Klage. Heizungsgesetz: Bundestag beschließt umstrittenes Gebäudeenergiegesetz
Das Gesetz ist beschlossen. Die Opposition kritisiert die Vorlage eines unveränderten Entwurfs des Gebäudeenergiegesetzes und unklare Angaben zur CO2-Einsparung.
Nach der Einigung auf Eckpunkte einer Reform des Heizungsgesetzes warnen Grüne und Linke vor Rückschritten im Klimaschutz und hohen Energiepreisen.