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Ausnahmen bei Führerscheinen

12.01.2009
2023-08-30T11:23:44.7200Z
1 Min

Verkehr

Angehörige von Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdiensten sollen mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren dürfen. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (16/10884) auf, in die Fahrerlaubnisverordnung eine entsprechende Ausnahmeregelung aufzunehmen. Hintergrund der Forderung der Liberalen ist, dass mit dem Führerschein der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen, während mit dem früheren Führerschein der Klasse 3 auch schwerere Fahrzeuge gefahren werden durften.

Wer heute Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren wolle, müsse den Führerschein der Klasse C1 erwerben, erläutert die Fraktion. Viele Fahrzeuge der Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste hätten aufgrund technischer Neuerungen ein höheres Gewicht als 3,5 Tonnen. Daher dürften jüngere Angehörige der Einsatzkräfte, die über einen Führerschein der Klasse B verfügen würden, diese Fahrzeuge nicht mehr steuern.

"Für viele ehrenamtliche Kräfte wäre die Anforderung, einen weiteren Führerschein zu erwerben, zu teuer und würde daher Hürden für das ehrenamtliche Engagement der Menschen aufbauen", schreibt die FDP. Feuerwehren und andere Dienste würden wiederum finanziell belastet, wenn sie die Kosten für den Führerschein übernehmen würden. Um Einschränkungen der Einsatzbereitschaft zu verhindern, solle die Fahrerlaubnisverordnung geändert werden.