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Schluss mit lästigen Anrufen

TELEFONWERBUNG Mehr Rechte für die Verbraucher

30.03.2009
2023-08-30T11:23:52.7200Z
2 Min

Millionen nervt es kolossal. Viele knallen wutentbrannt den Hörer wieder auf; manche - vor allem ältere Menschen - lassen sich von geschickten Stimmen bezirzen. Ehe sie sich versehen, ist ein Vertrag zustande gekommen über Dinge, die sie gar nicht brauchen. Die Rede ist von unerlaubter Telefonwerbung. Der Bundestag hat am 26. März den Schutz der Verbraucher erhöht. Verstöße gegen das Gesetz können künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

In das 14-tägige Kündigungsrecht werden nun auch Verträge über Zeitungen- und Zeitschriftenabonnements und solche über Wett- und Lotteriedienstleistungen einbezogen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Gleiches gilt auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden.

Rufnummernunterdrückung

Wenn der Verbraucher den Anbieter von Telefondienstleistungen oder die Stromfirma wechseln möchte, kann er das nur noch über einen schriftlich bestätigten Wechsel tun.

Bei Werbeanrufen darf zukünftig auch nicht mehr die Nummer unterdrückt werden. Der Angerufene muss sehen, mit wem er es zu tun hat. Eine entsprechende Vorschrift soll in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach von einem "guten Tag für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher". Die Unionsabgeordnete Julia Klöckner war der Meinung, die Maßnahmen seien "ein richtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit" für die Konsumenten. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fand, es sei gut, dass das Parlament sich entschlossen habe, Lücken in deutschem Recht zu schließen, um die Stellung der Verbraucher zu stärken.

Die Grünen stimmten gegen das Gesetz. Ihrer Meinung nach reicht es vor allem nicht aus, dass der Verbraucher Widerspruch bei dem Unternehmen einlegen müsse, bei dem er die Dienstleistung bestellt hat. Sie schlagen statt dessen vor, dass es für am Telefon abgeschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedarf, wie Jerzy Montag ausführte. "Dies wäre eine einfache, klare und unmissverständliche Regelung." Dem stimmte auch Karin Binder (Die Linke) zu. Die Fraktion enthielt sich in der Schlussabstimmung.