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Vor 45 Jahren : Bundestag führt Mutterschaftsurlaub ein

Am 10. Mai 1979 führte der Bundestag den sechsmonatigen Mutterschaftsurlaub ein. Zudem erhielten Mütter monatlich erstmals bis zu 750 D-Mark Mutterschaftsurlaubgeld.

08.05.2024
2024-05-08T15:42:12.7200Z
2 Min
Foto: picture-alliance/dpa/UPI

Wegweisende Änderung: Seit 1979 haben Frauen in der BRD ein Recht auf Mutterschaftsurlaub.

Ende der 1970er Jahre sprachen angesichts von Geburtenrückgang und der steigenden Zahl von Abtreibungen viele von der "Krise der Familie". Gleichzeitig waren die Gräben auf diesem Politikfeld noch immer tief. Während die sozialliberale Koalition mit der Einführung des Mutterschaftsurlaubs berufstätige Frauen unterstützen wollte, befürchtete die Union eine "Diskriminierung der Hausfrauen".

Hausfrauen gehen leer aus

Denn die Neuregelung, die der Bundestag am 10. Mai 1979 verabschiedete, sollte es arbeitenden Frauen ermöglichen, sich länger um ihre Kinder zu kümmern. Sechs Monate konnten sie von nun an zu Hause bleiben, bei Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgarantie. Zuvor durften die Frauen lediglich sechs Wochen vor und nach der Geburt im Rahmen des gesetzlichen Mutterschutzes zu Hause bleiben. Mit der Neuregelung bekamen die Frauen vom Staat zudem ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 750 DM monatlich. Hausfrauen gingen dagegen leer aus.

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Die CDU/CSU-Fraktion forderte daher die Einführung eines Familiengeldes in Höhe von 400 DM, dass bis zu 18 Monate lang jeder Mutter ausgezahlt werden sollte. Es gehe um "die gesellschaftspolitische Anerkennung der Hausfrauen-Zeit", erklärte die Abgeordnete Erna-Maria Geier (CDU). Familienministerin Antje Huber (SPD) verteidigte das Gesetz in der Debatte und betonte, der Regierung gehe es um "die Wahlfreiheit der Frau". Letztlich votierten 268 Parlamentarier für die Einführung des Mutterschaftsurlaubs, darunter auch 60 Unionsabgeordnete. 126 stimmten mit Nein.

Vielen ging die Neuregelung trotzdem nicht weit genug. Schließlich galt der Urlaub nur für Mütter, nicht aber für Väter. Das 2007 eingeführte Elterngeld können dagegen Mütter wie Väter bis zu 14 Monate lang erhalten.