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Pauli-Partei darf nicht antreten

31.08.2009
2023-08-30T11:24:05.7200Z
1 Min

BUNDESTAGSWAHL

Das Bundesverfassungsgericht hat der "Freien Union" der ehemaligen CSU-Politikerin Gabriele Pauli endgültig die Teilnahme an der Bundestagswahl am 27. September 2009 verwehrt. Nachdem die seit Juni 2009 bestehende Partei zunächst auf Grund von Formfehlern vom Bundeswahlausschuss abgelehnt worden war, wurde ihre Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung am 24. August von den Richtern zurückgewiesen (2 BvR 1898/09). Auch "Die Partei" des ehemaligen "Titanic"-Chefredakteurs Martin Sonneborn, die der Bundeswahlausschuss ebenfalls nicht zur Bundestagswahl zugelassen hatte, scheiterte in Karlsruhe mit dem Versuch, ihre Teilnahme mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durchzusetzen (2 BvQ 50/09).

Zwar können beide Parteien Wahlprüfungsbeschwerden einreichen, doch verweisen die Verfassungsrichter darauf, dass dies erst nach der Wahl möglich ist. Der "reibungslose Ablauf einer Parlamentswahl in einem großräumigen Flächenstaat" könne nur gewährleistet werden, "wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und im Übrigen einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt", entschieden die Richter. Das Bundesverfassungsgericht könne bei einer Ablehnung von Wahlvorschlägen durch den Bundeswahlausschuss erst nach der Wahlprüfung durch den Bundestag angerufen werden.

Bereits Ende Juli hatten die Karlsruher Verfassungsrichter einen Eilantrag der Partei "Die Grauen" gegen ihre Nichtzulassung zurückgewiesen.