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Stabile Verhältnisse

Künstlersozialkasse Unternehmer stärker in der Pflicht

22.02.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
2 Min

Einem Drei-Mann-Handwerksbetrieb in Wilhelmshaven flatterte im Dezember 2008 ein Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK) auf den Tisch: 7.100 Euro seien für die Beschäftigung eines journalistisch tätigen Fotografen und eines Webdesigners in den Jahre 2003 bis 2007 nachzuzahlen. Der Firmen-Internetauftritt wurde damals gestaltet. Der Betrieb musste die Forderung begleichen, obwohl weder Designer noch Fotograf in der KSK versichert waren.

Hinter der vermeintlichen Böswilligkeit steckt eine Institution, die sozial- und kulturpolitisch einzigartig ist. Die KSK bietet rund 160.000 Künstlern und Kreativen trotz geringer Einkommen und unregelmäßiger Tätigkeit einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung wie fest angestellten Arbeitnehmern.

2007 wurde sie reformiert. Zu wenige Arbeitgeber zahlten in sie ein, lautete damals ein Vorwurf. Dadurch lasteten die Abgaben auf zu wenigen Schultern und seien zu hoch. Immer wieder forderten Unternehmen und auch Politiker die Abschaffung der Sozialkasse. Zuletzt wurde ein solches Ansinnen 2008 im Bundesrat vereitelt.

Mit ihren Zuschüssen, die zu 30 Prozent aus Abgaben der Unternehmen und zu 20 Prozent aus Mitteln des Bundes bestehen, ergänzt die KSK die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenversicherung und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. KSK-Versicherte zahlen so nur den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben.

Anspruch auf Mitgliedschaft haben hauptberufliche Publizisten, Musiker, Sänger sowie darstellende und bildende Künstler, wie etwa die Berliner Malerin Sandra Lange. Sie arbeitet oft bis spät in die Nacht in ihrem Atelier, verdient aber wenig. Damit ist sie nicht allein: Nach Angaben des Bundesverbands Bildender Künstler verdienen junge Malerinnen im Schnitt gerade mal 5.820 Euro im Jahr. Lange konnte glücklicherweise gerade bei einer Ausstellung zwei ihrer abstrakten Bilder für einige tausend Euro verkaufen, doch im vergangenen Jahr verdiente sie so gut wie nichts. Gerade jungen Talenten bietet die KSK gute Konditionen: Sie müssen nicht das monatliche Mindesteinkommen von 325 Euro erwirtschaften.

Seit der Reform werden zahlungspflichtige Unternehmen, also alle, die künstlerische Leistungen nutzen und verwerten, stärker kontrolliert, die Last wird besser verteilt. Für das Jahr 2010 wurde der Abgabesatz von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, bewertet die Entwicklung positiv: "Die Reform hat mehr Gerechtigkeit für Unternehmen und Künstler geschaffen." Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) ist zufrieden. Er kündigte eine weitere Stabilisierung der Beiträge in dieser Legislaturperiode an.