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Aus Plenum und Ausschüssen : Heikle Definitionen bei Hartz IV

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
2 Min

SOZIALES

Die Bundesregierung hat den Vorwurf der Verzögerung der Hartz-IV-Härtefall-Regelung zurückgewiesen. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales sagte ein Vertreter des Sozialministeriums am 24. März, es sei das "gute Recht" der Opposition, zu den Härtefällen eine Anhörung zu fordern, doch könne dann nicht zugleich die Regierung kritisiert werden, weil sich die Gesetzesregelung verzögere.

Zuvor hatte die Opposition die Verfahrensweise der Regierung bei der Definition und rechtlichen Umsetzung der Extraleistungen im Hartz-IV-Bezug kritisiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 muss der Staat Hartz-IV-Empfängern ab sofort zusätzliches Geld bei atypischen, laufenden Belastungen zur Verfügung stellen. Die Härtefall-Regelung werde nun an das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates angekoppelt, kündigte der Regierungsvertreter an. Der erste Versuch, die neuen Paragrafen über das inzwischen verabschiedete Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz in Kraft zu setzten, sei gescheitert, weil die SPD auf eine Anhörung bestanden hatte. Vorläufig würden Härtefälle entsprechend einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) geregelt.

Die SPD-Fraktion bezeichnete die Vier-Punkte-Liste der BA als "nicht ausreichend". Unverständlich war ihr, dass etwa Brillen nicht als "laufende, atypische Bedarfe" anerkannt werden sollen. Nach Meinung der Linksfraktion sind die definierten Härtefälle "bei Weitem nicht ausreichend". Sie regte an, spezielle Lösungen für privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger, für Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Diabetes zu suchen.

Die Grünen-Fraktion fand es nicht nachvollziehbar, warum etwa der Bedarf an Kleidung in Übergrößen ausgeschlossen werden solle. Natürlich sei es "heikel", zu definieren, was "atypisch und was typisch" ist, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion, aber es gebe "keine andere Möglichkeit".