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FÜnf FRAGEN ZUR: DATENBANK »ELENA«

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
2 Min

Seit Januar 2010 müssen Arbeitgeber Daten ihrer Angestellten an die Datenbank Elena - die Abkürzung steht für "elektronischen Entgeltnachweis" - übermitteln. Was kritisieren Sie daran?

Ich habe Zweifel an dem Umfang der Daten, die erfasst werden sollen. Deshalb begrüße ich, dass die Bundesregierung das System noch einmal auf den Prüfstand stellen will. Sie muss dabei auch untersuchen, ob das ganze System verhältnismäßig ist und wie versprochen auch zu weniger Bürokratie führt und nicht bloß zu einer Verlagerung des Aufwands.

Was soll die Bundesregierung an Elena ändern?

Abmahnungen und Entlassungsgründe von Arbeitnehmern sollten nicht - wie bislang geplant - gespeichert werden. Ein zweiter Punkt: In den Formularen werden sehr viele unterschiedliche Definitionen von Einkommen verwendet - je nachdem, ob man beispielsweise Elterngeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld beantragt. Ich befürchte, dass hier um ein überholtes, bisher in Papierform bestehendes System ein IT-Verfahren gestrickt wurde.

Weitere Kritikpunkte?

Es gibt bei der Datenerfassung bislang keine Unterscheidung zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten. Eine Reihe von Bescheinigungen, die mit den Daten von Elena ausgestellt werden sollen, brauchen nicht alle Gruppen. Beamte haben beispielsweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Deshalb müssen bei ihnen keine Daten erfasst werden, die nur benötigt würden, um einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Das wäre dann eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung.

Die Daten von 35 Millionen Arbeitnehmern werden in Elena gespeichert. Sind die Daten denn sicher?

Ich gehe davon aus, dass die Daten, die sich bereits im verschlüsselten System befinden, gegen Missbrauch geschützt sind. Der Bundestag hat mich mit der Verwaltung des elektronischen Generalschlüssels beauftragt und es gibt eine Vielzahl von Sicherungen, um Missbrauch auszuschließen. Unklar ist bislang, wie rasch übermittelte Daten verschlüsselt werden. Das könnte aus meiner Sicht noch beschleunigt werden.

Datenschutz-Verbände wollen trotzdem bis zum 31. März eine Massenklage gegen Elena beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Droht der Datenbank das gleiche Schicksal wie der Vorratsdatenspeicherung?

Ich halte beide Gesetze nicht für vergleichbar. Gerichtsentscheidungen kann man nicht vorhersagen, aber ich erachte es für eher unwahrscheinlich, dass Karlsruhe das Elena-Gesetz für nichtig erklärt. Unabhängig vom Ausgang eines solchen Verfahrens halte ich es aber für unabdingbar, dass Arbeitnehmer so bald wie möglich erfahren können, welche Daten über sie gespeichert sind. Mir liegen bereits etliche Beschwerden vor, weil es bislang keine solche Auskunftsmöglichkeit gibt.

Die Fragen stellte

Kata Kottra.