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(K)eine Stimme ohne Pass

WAHLRECHT Opposition will Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer öffnen

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
2 Min

Bulgaren dürfen es, Türken nicht; Polen dürfen es, Ukrainer aber nicht: Wenn der neue Gemeinderat oder der Bürgermeister gewählt werden, dürfen in der Bundesrepublik Bürger aller EU-Staaten auch ohne deutschen Pass ihre Stimme abgeben. Bürger von Drittstaaten dürfen das nicht.

Lange Zeit war es eine Selbstverständlichkeit, dass nur wählen darf, wer Staatsbürger eines Landes ist. Mit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 änderte sich das: EU-Bürger dürfen seitdem an ihrem Wohnsitz bei Kommunalwahlen mitwählen; wenn sie allerdings über den Landtag und den Bundestag mitbestimmen wollen, müssen sie weiterhin den deutschen Pass beantragen.

Demokratiefreie Zonen

Ausländer aus Nicht-EU-Staaten würden durch diese Regelung diskriminiert, ist die Auffassung der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Seit Jahren fordern sie ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Bürger. Am 25. März wurde über zwei Gesetzentwürfe von der SPD (17/1047) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1150) sowie einen Antrag der Linksfraktion (17/1146) im Bundestag debattiert.

Der SPD-Abgeordnete Rüdiger Veit sagte, die vorgeschlagene Erweiterung des Wahlrechtes würde in Deutschland vier Millionen Menschen betreffen. Die SPD wolle eine "Mitmachgesellschaft". Er könne nicht einsehen, warum jemand die deutsche Staatsbürgerschaft braucht, um mitentscheiden zu können, "ob in einem Bebauungsplan genügend Freiraum für Spielflächen für Kinder vorgesehen ist". Dem widersprach der CDU-Abgeordnete Reinhard Grindel. Er bezweifele, dass ausländische Bürger bei ihrer Wahlentscheidung "auch nur das Wohl der Kommune im Blick" hätten. Der türkische Ministerpräsident Erdogan, der seine Landsleute in Deutschland aufgerufen habe, "die deutsche Staatsbürgerschaft in Form der doppelten Staatsbürgerschaft zu erwerben, um mehr Einfluss für türkische Interessen ausüben zu können", habe bei ihm Zweifel daran geweckt.

Dagegen führte die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen an, dass in 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten Nicht-EU-Ausländer bereits auf kommunaler Ebene wählen dürften. "Es kann also keine Rede davon sein, dass diese Menschen nicht im Interesse der Kommune entscheiden", sagte sie. Der FDP-Abgeordnete Serkan Tören sagte, das Ausländerwahlrecht "in bestimmten Kommunen" durchaus sinnvoll sein könne. Darüber sollten jedoch die Länder und Kommunen entscheiden. Die "Einbürgerung" von Nicht-EU-Ausländern bleibe der Königsweg. Der Grünen-Abgeordnete Memet Kilic warnte hingegen vor "demokratiefreien Zonen" in Kommunen mit hohem Ausländeranteil. Die Vorlagen wurden zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen.