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SPD: Leiharbeit Grenzen setzen

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
1 Min

ARBEITSMARKT

Für Leiharbeitsverhältnisse soll es strengere gesetzliche Rahmenbedingungen geben. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/1155), der am 26. März erstmals im Bundestag beraten wurde. Die SPD schlägt vor, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld" ohne Ausnahme gilt. Zudem wollen die SPD-Parlamentarier eine Lohnuntergrenze für Leiharbeiter einführen. Formal solle dies durch die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geschehen.

Die konzerninterne Verleihung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften, die jüngst in der öffentlichen Kritik stand, soll nach dem Willen der SPD begrenzt werden. Zudem müssten Betriebsräte in den Entleihbetrieben mehr Mitbestimmungsrechte erhalten hinsichtlich der Kontrolle des "ordnungsgemäßen Einsatzes der Leiharbeiter" und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb, fordert die SPD-Fraktion. Die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) sollten außerhalb der Probezeit verboten werden, heißt es in dem Antrag. Seit langem seien Fehlentwicklungen in der Leiharbeit bekannt, begründen die Sozialdemokraten ihren Vorstoß und verweisen auf das Beispiel der Firma Schlecker. Zwar sei Leiharbeit grundsätzlich "ein sinnvolles Instrument", sie sollte nicht abgeschafft werden. Doch müsse die Politik dort einschreiten, wo Missbrauch stattfinde.