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Debatte um neue Aufsicht

Parteienfinanzierung Lammert mahnt Änderung an

12.04.2010
2023-08-30T11:25:53.7200Z
2 Min

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bekräftigt seine Forderung nach einer Änderung der Aufsicht über die Parteienfinanzen. Er habe die eigene Zuständigkeit "immer für eine unglückliche Regelung gehalten", betonte Lammert am 9. April. Er teile die Zweifel "an der Weisheit der Regelung, den Bundestagspräsidenten nicht nur zum obersten Hüter der Parteienfinanzierung zu machen, sondern ihm zugleich die Verpflichtung zur Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regeln aufzuerlegen". Dies setze ihn in jedem konkreten Fall "dem Verdacht der Befangenheit gegenüber den eigenen Parteifreunden oder der jeweiligen politischen Konkurrenz aus".

Zuvor hatten die vier Nichtregierungsorganisationen LobbyControl, Mehr Demokratie, Campact und Transparency International in Berlin einen unabhängigen Beauftragten zur Überwachung des Parteiengesetzes gefordert. Dieser solle vom Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden, hieß es. Der Bundestagspräsident sei ein Vertreter der politischen Mehrheit im Parlament und damit abhängig von dieser politischen Konstellation, sagte Michael Efler von Mehr Demokratie zur Begründung. Es bestehe die Gefahr der Befangenheit.

Schlaumeierei

Lammert sagte, er hätte sich von den Organisationen schon vor fünf Jahren Unterstützung erhofft, als er eine andere Regelung der Aufsichtspflichten nach dem Parteiengesetz angeregt habe. Zugleich wies er Kritik an der rechtlichen Prüfung des Parteiensponsorings der CDU-Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und Sachsen durch die Bundestagsverwaltung zurück. Diese hatte keine Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz ergeben. "Die Schlaumeierei, ohne Kenntnis der Unterlagen zu einem schlüssigeren Befund zu kommen als die Bundestagsverwaltung nach wochenlanger Prüfung, kommentiert sich von selbst", betonte Lammert. Die Organisationen hatten das Ergebnis der Prüfung als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet und den Bundestagspräsidenten aufgefordert, die Maßstäbe für seine Entscheidung offenzulegen, kein Verfahren nach dem Parteiengesetz einzuleiten.

Grundlage für Prüfung

Lammert erläuterte, dass jede Zahlung, die über eine angemessene Gegenleistung hinausgehe, als verdeckte Spende zu bewerten sei, "ist präzise die Rechtsauffassung, auf deren Grundlage wir die Prüfung durchgeführt haben". Er fügte hinzu, er habe mit Interesse zur Kennnis genommen, dass ihm nach dem ursprünglichen Verdacht, er wolle das Prüfungsverfahren bis in die Zeit nach der Landtagswahl in NRW verzögern, nun der Vorwurf gemacht werde, er "hätte es eilfertig rechtzeitig vor den Wahlen zum Abschluss gebracht".

Die vier Organisationen kündigten an, in der nächsten Sitzungswoche den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag einen Aufruf für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung zu übergeben. Diesen hätten bereits mehr als 20.000 Menschen unterschrieben. Die CDU-Landesverbände in NRW und Sachsen waren im Februar in die Kritik geraten, weil sie Sponsoren gegen Geld Gespräche mit den Landeschefs, den Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und Stanislav Tillich, angeboten hatten.