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VOR 25 JAHREN ... : Umstrittene Neufassung

12.04.2010
2023-08-30T11:25:53.7200Z
1 Min

25. April 1985: Gesetz gegen "Auschwitz-Lüge" verschärft

Es war nicht das erste Mal, dass sich Mahmud Ahmadinedschad zu den Verbrechen der Nationalsozialisten äußerte: "Der Holocaust ist eine falsche Behauptung, ein Märchen", sagte der iranische Präsident im September 2009 in Teheran.

Was in einigen Ländern bis heute geduldet oder gar unterstützt wird, war in der Bundesrepublik bereits in den 1950er Jahren strafbar; 1960 wurde "Volksverhetzung" erstmals ausdrücklich unter Strafe gestellt. Doch das Problem neonazistischer Propaganda war damit nicht gelöst. Immer wieder erschienen Publikationen, die die Existenz von Judenverfolgung und Gaskammern abstritten.

Die Politik reagierte am 25. April 1985 mit einer Verschärfung des Gesetzes gegen die sogenannte Auschwitz-Lüge und machte sie zum Offizialdelikt: War bislang ein Strafantrag - beispielsweise eines Holocaust-Überlebenden - notwendig, wird das Leugnen des Judenmordes während der NS-Herrschaft seitdem von Staatsanwaltschaften verfolgt

Unumstritten war die Neufassung des Gesetzes nicht: Kritisiert wurde unter anderem, dass die Formulierung des Gesetzestextes beispielsweise auch das Leugnen stalinistischen Terrors einschloss. Manfred Schmidt (SPD) erklärte in der Debatte, seine Fraktion lehne den Entwurf ab, weil "eine Gleichstellung von nationalsozialistischem Völkermord mit Verbrechen, die unter Gewalt- oder Willkürherrschaft begangen wurden, vorgenommen" werde. Justizminister Hans Engelhard (FDP) hielt dagegen, es gehe nicht nur um die Formulierung eines Paragrafen, sondern "vielmehr um die Geschichte der Deutschen".