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Keine Unterrichtung vor der Mitwirkung

BUNDESTAG Im Vorgehen der Bundesregierung beim Euro-Rettungspaket sehen Oppositionspolitiker Parlamentsrechte missachtet

17.05.2010
2023-08-30T11:25:56.7200Z
2 Min

Der Durchschnittsbürger wird nicht schlecht gestaunt haben, als er Anfang vergangener Woche die neuesten Nachrichten vernahm. Gerade erst hatte der Bundestag den Weg für die milliardenschwere Griechenlandhilfe frei gemacht, da war am Montagmorgen etwa im Radio zu vernehmen, dass die Europäische Union zur Rettung kriselnder Euro-Mitglieder vor dem Staatsbankrott einen 750 Milliarden Euro umfassenden Rettungsschirm gespannt habe; erst tief in der Nacht hätten sich die EU-Finanzminister in Brüssel auf ein Stabilisierungspaket geeinigt. Am Montagnachmittag informierte dann Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Partei- und Fraktionschefs der im Bundestag vertretenen Parteien über das Rettungspaket.

Merkel hatte noch am Sonntagabend mit mehreren Kabinettsmitgliedern über die Euro-Krise beraten, zuvor sogar mit US-Präsident Barack Obama telefoniert. Keinen Anruf von der Bundesregierung bekamen dagegen in der Nacht zum Montag die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Renate Künast und Jürgen Trittin, was die beiden mit einem Brief an Merkel quittierten. Tenor des Schreibens: Indem die Bundesregierung in Brüssel der Verordnung zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zugestimmt habe, ohne "dem Bundestag - gegebenenfalls Vertretern der Fraktionen - vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben", habe sie "gegen verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben" verstoßen. Schließlich müsse die Regierung dem Bundestag laut Grundgesetzartikel 23 "vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union" Gelegenheit zur Stellungnahme geben; gleiches werde im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union" hervorgehoben, argumentieren Künast und Trittin. Die Regierung habe aber nicht einmal versucht, die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen vor der Zustimmung zu der Verordnung in der Nacht auf Montag zu unterrichten, kritisieren die zwei Grünen-Politiker in dem Brief und betonen, dass es aus ihrer Sicht für das Vorgehen der Regierung "keine Rechtfertigung" gebe: Der Satz "Not kennt kein Gebot", schreiben Trittin und Künast, "entbindet nicht von der Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben".

Auch Spitzenpersonal der Linksfraktion stößt sich am Informationsverhalten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag. Ihre Abgeordnete Gesine Lötzsch verwies im Gespräch mit dieser Zeitung darauf, dass es in der Griechenland-Frage "sehr viele Unterrichtungen" durch die Bundesregierung gegeben habe. Dass es vor dem Beschluss zum 750-Milliarden-Euro-Paket keine solche Information gegeben habe, "ist schon ein gravierender Unterschied, der natürlich ins Auge springt".

Warnung vor Klagemöglichkeiten

Nach Auffassung der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, der SPD-Abgeordneten Petra Merkel, hätte die Regierung in der Nacht zum Montag zumindest die Fraktionsvorsitzenden telefonisch von ihrer beabsichtigten Zustimmung zu der EU-Verordnung unterrichten und um eine Stellungnahme bitten sollen. "Dass sie die Information erst am nächsten Tag gegeben hat, macht die Sache schwierig", sagte Merkel dieser Zeitung (siehe Seite 2). Sie argumentiert wie Künast und Trittin: Laut Grundgesetz müsse die Bundesregierung vor der Mitwirkung an EU-Rechtsakten dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme geben, und mit dem Ministerratsbeschluss zum Stabilisierungsmechanismus sei die Regierung einen Rechtsakt eingegangen. "Ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde, werden wir prüfen lassen", kündigte die SPD-Parlamentarierin an: "Wenn die Rechte des Parlaments nicht beachtet werden, könnten sich Klagemöglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht ergeben".