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»Lehman-Pleite wäre dagegen ein laues Lüftchen gewesen«

Euro-Rettungsschirm Sachverständige sehen keine Alternative - Experte: Gesetz der Regierungskoalition ist mit nationalem und europäischem Recht vereinbar

25.05.2010
2023-09-22T09:27:44.7200Z
4 Min

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, kann zumindest wieder etwas ruhiger schlafen. Auf die Frage, was passiert wäre, wenn keine Maßnahmen gegen die sich verschärfende Finanzkrise Anfang des Monats getroffen worden wären, antwortete der BaFin-Chef: "Dann wäre ich am nächsten Tag lieber nicht wach geworden."

Zu dieser Einschätzung kam Sanio am vergangenen Mittwochmittag in der öffentlichen Anhörung des Haushaltsauschusses zum Gesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Stabilisiertungsmechanismus (17/1685).

123 Milliarden Euro Garantien

Nach dem Gesetz muss Deutschland im Rahmen des geplanten EU-Rettungsschirms für notleidende Mitgliedstaaten Gewährleistungen bis zu einer Höhe von 123 Milliarden Euro übernehmen. Im Entwurf ist auch eine Option zur Erhöhung der Garantien um 20 Prozent enthalten, die bei "unvorhergesehem oder unabweisbarem Bedarf" abgerufen werden könne. Nach Auffassung der Bundesregierung ist durch die jüngste Verschärfung der Finanzkrise die Währungsunion als Ganzes in Gefahr.

Daher sollen in Zukunft bedrohte Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen finanzielle Hilfen erhalten. In einer ersten Stufe könne die Europäische Kommisssion einen Kredit von maximal 60 Milliarden Euro geben. Sollte dies nicht ausreichen, würde eine Zweckgesellschaft gegründet werden, die bis zu 440 Milliarden Euro an Krediten vergeben könne. Der jeweilige Anteil der Euro-Länder richtet sich dabei nach dem EZB-Kapitalschlüssel.

Gesetz legitim

In der Anhörung erteilte Rechtsexperte Professor Ulrich Häde, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Bedenken zur rechtlichen Legitimation des Gesetzentwurfs eine Absage. "Die vorgesehenen Gewährleistungen wären sowohl mit dem deutschen Verfassungsrecht als auch mit dem Recht der EU vereinbar. Entscheidend ist, dass es um die Rettung der europäischen Gemeinschaft geht", sagte er. Auf die Umsetzbarkeit einer Zweckgesellschaft nach luxemburgischen Recht angesprochen, betonte er jedoch, dass diese wahrscheinlich gegen EU-Recht verstoßen würde. EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn konnte dazu keine Stellung nehmen, da er an der Anhörung nicht teilnehmen konnte - obwohl rechtzeitig eingeladen. Auch ein Stellvertreter war in der Kürze der Zeit nicht zu finden.

BaFin-Präsident Sanio wies wie schon 14 Tage zurvor bei der Anhörung zum Hilfspaket für Griechenland erneut auf den Ernst der Lage hin. Er hätte nie gedacht, dass das Griechenland-Hilfspaket nicht ausreichen würde und gab zu, dass ohne den geplanten Euro-Rettungsschirm die "Lehman-Pleite dagegen ein laues Lüftchen gewesen wäre". Der Präsident der Deutschen Bundesbank, Professor Axel A. Weber, erklärte, dass das Hilfspaket für Griechenland notwendig gewesen sei, denn "das Fallen des ersten Dominosteins" hätte verhindert werden müssen. Als sich die "Märkte trotzdem nicht beruhigten", sagte Weber, "konnte niemand das Risiko einer zweiten Lehman-Pleite ausschließen - es herrschte Gefahr im Verzug". Auf die Nachfrage der Abgeordneten zur Notwendigkeit einer raschen Gesetzgebung antwortete Weber, dass "Eile geboten" sei, da die Anfangseuphorie der Märkte über den EU-Rettungsschirm schwinde. Ein rascher Gesetzesbeschluss sei "unabdingbar und alternativlos". Der Bundesbankpräsident regte außerdem die Einführung eines Insolvenzverfahrens für Mitgliedsstaaten sowie einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde an.

»Gesetze nicht angewendet«

Für die Leiterin der Forschungsgruppe EU-Integration der Stiftung Wissenschaft und Politik, Daniela Schwarzer, sind die vorhandenen Gesetze, wie zum Beispiel der Stabilitätspakt, im Vorfeld der sich abzeichnenden Krise nicht entschieden genug angewendet worden. Bereits vor der Krise "lagen Daten auf dem Tisch, die nicht aufgegriffen wurden", betonte Schwarzer.

Sie machte außerdem auf fehlende finanzpolitische Aufsichtsfunktionen aufmerksam. Für die Zukunft ist es ihrer Meinung nach enorm wichtig, die Auswirkungen nationaler Entscheidungen auf die EU-Politik zu thematisieren. Eine "kooperative europäische Arbeit" müsse entstehen, die nicht nur auf finanzpolitische Entscheidungen abzielt. "Eine Währungsunion reicht nicht aus", sagte Schwarzer, "es wird eine Wirtschaftsunion benötigt".

Heiner Flassbeck von der UNO-Organisation für Welthandel und Entwicklung stellte zunächst fest, dass "erhebliche Preisverzerrungen" durch die Finanzmärkte stattfänden. Er forderte daher, sogenannte "Kasinogeschäfte" vom normalen Bankensystem abzukoppeln und 100 Prozent Eigenkapital bei Beteiligung an solchen vorzuschreiben. Darüber hinaus gebe es zu wenige Auflagen bei Kreditvergaben von Zentralbanken an andere Banken. Und in letzter Konsequenz könne es nur darum gehen, eine Neuregelung des EU-Währungssystems zu entwerfen. Hierzu sei eine einheitliche Strategie der Euro-Länder notwendig, da der Rettungsschirm lediglich die Probleme "kurzfristig zukleistere".

Kein Ausschluss Griechenlands

Gegen einen möglichen Ausschluss Griechenlands aus der Währungsunion sprach sich Professor Clemens Fuest von der Said Business School (University of Oxford) aus. Seiner Meinung nach stellt ein Ausschluss keine Option dar, weil dadurch Griechenlands Wirtschaft kollabieren und sich das im Endeffekt auch auf den Finanzmarkt auswirken würde.

Fuest stellte hingegen die Idee zu einer "Parallelwährung" in Griechenland vor. Demnach könnten für die nächsten zwei bis drei Jahre Landestransaktionen in einer Parallelwährung und Auslandstransaktionen weiterhin in Euro vorgenommen werden.