Piwik Webtracking Image

Aus Plenum und Ausschüssen : Regierung: Länger kurz arbeiten

21.06.2010
2023-08-30T11:25:58.7200Z
2 Min

ARBEIT

Die Bundesregierung will die die Kurzarbeitergeld-Regelung verlängern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1945) am vergangenen Donnerstag in den Bundestag eingebracht. Konkret sollen die wesentlichen Erstattungsregelungen für die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sowie die Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeiter- geld fortgeführt werden.

Darüber hinaus will die Regierung die Möglichkeiten zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und die Bedingungen für Transferkurzarbeitergeld verbessern. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere arbeitsmarktpolitische Regelungen. So soll es für Auslands- beschäftigte und arbeitslose Existenzgründer weiterhin möglich sein, sich in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Bestimmte zeitlich befristete Regelungen der Arbeitsförderung will Schwarz-Gelb laut Entwurf zunächst verlängern, bis die von der Regierung angestoßene Überprüfung aller Instrumente abgeschlossen ist. Dies sind etwa die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, der Eingliederungszuschuss für Ältere, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, die erweiterte Berufsorientierung sowie der Ausbildungsbonus bei Insolvenz.

Die Opposition begrüßte die Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung grundsätzlich, hatte jedoch Kritik im Detail an dem Gesetzentwurf. Die SPD mahnte vor allem Änderungen bei den Regelungen zu den Transfergesellschaften an und hielt die Beiträge für freiwillig Versicherte in bestimmten Fällen für zu hoch. Die Linksfraktion kritisierte, dass die Regierung Maßnahmen verlängere, zugleich mit dem Sparpaket aber Mittel streiche. Die Grünen zeigten sich enttäuscht, dass die Regierung nicht auch andere befristete Maßnahmen verlängert, etwa die Vermittlungsgutscheine oder den Qualifizierungszuschuss für Jüngere.