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Zelluloid ist out

FILM Die Bundesregierung will kleinen Kinos beim Sprung ins digitale Zeitalter unter die Arme greifen

21.06.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
4 Min

Es ist eine Mammutaufgabe: In den kommenden fünf Jahren sollen rund 3.700 Kinoleinwände in Deutschland auf digitale Vorführtechniken umgerüstet werden. Auf rund 300 Millionen Euro schätzt der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) das Investitionsvolumen. Nach Angaben der Interessenvertretung belaufen sich die Umbaumaßnahmen pro Leinwand auf durchschnittlich 10.000 Euro. Hinzu kämen zusätzliche Ausgaben von rund 270 Euro pro Monat. Diese Zahlen präsentierte der HDF-Vorstandsvorsitzende Thomas Negele dem Kultur- und Medienausschuss am vergangenen Mittwoch anlässlich einer öffentlichen Anhörung zur Kinodigitalisierung. Vor allem die kleinen Programm-, Filmkunst- und Kommunalkinos stellt dies vor eine kaum zu bewältigende finanzielle Aufgabe. Deshalb will der Bund diesen Kinos finanziell bei der Umstellung helfen.

Bereits im Mai hatte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) dem Kulturausschuss die Eckpunkte für ein entsprechendes Fördermodell präsentiert. Einig ist sich Neumann mit den Parlamentariern, dass die kleineren Kinos um die Digitalisierung nicht herum kommen, wenn sie in Zukunft konkurrenzfähig bleiben wollen. Einig ist man sich auch darüber, dass die kleinen Kino unverzichtbar sind für eine möglichst vielfältige Kinolandschaft. Vor allem in den ländlichen Gebieten, so zeigen sich Neumann und die Mitglieder des Kulturausschusses überzeugt, stehe ohne die Kleinkinos die kulturelle Grundversorgung zur Disposition.

Haushaltssperre

In Neumanns Haushalt sind bereits für dieses Jahr vier Millionen Euro eingeplant, um 1.200 kleinen Kinos mit bis zu sechs Leinwänden, die durchschnittlich zwischen 40.000 und 180.000 Euro Jahresumsatz pro Leinwand erwirtschaften, zu helfen. Laufen soll das Förderprogramm über vier bis fünf Jahre. Allerdings unterliegen die Gelder bislang noch einer Sperre, die die Haushälter im Bundestag verhängt haben. Nur wenn sich die Bundesländer ebenfalls an der staatlichen Hilfe beteiligen, soll die Sperre aufgehoben werden. Zudem sollen sich nach dem Willen Neumanns und der Abgeordneten Filmverleiher, Filmproduzenten, Kinos und die Filmförderungsanstalt (FFA) an der Finanzierung beteiligen. Diese sind dazu prinzipiell auch bereit. Doch im Fall der Länder tun sich noch Fragezeichen auf.

Nach Angaben von Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher, haben die meisten Bundesländer entsprechende Förderprogramme zumindest angekündigt. Ganz vorne mit dabei ist Bayern, das die Digitalisierung der Kinos bereits seit 2009 mit jährlich 1 Million Euro jährlich fördert, wie Klaus Schaefer, Geschäftsführer des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern, dem Ausschuss darlegte. Ob allerdings wirklich alle Bundesländer angesichts leerer Kassen dem folgen werden, ist bislang unklar.

Rechtsstreit

Unklar ist allerdings auch, wie es um die Digitalisierung der großen Kinos mit sieben und mehr Leinwänden und einem Jahresumsatz von mehr als 180.000 Euro pro Leinwand steht. Diese müssen die Kosten zwar zusammen mit den Verleihern und Produzenten größtenteils selbst aufbringen. Allerdings soll sich wie im Fall der kleinen Kinos auch die Filmförderungsanstalt beteiligen. Rund 40 Millionen Euro aus der Filmabgabe, die Kinos und TV-Anstalten an die Bundesanstalt abführen müssen, stehen zur Verfügung, wie Peter Dinges vom FFA-Vorstand dem Ausschuss darlegte. Allerdings zahlen viele Kinos die Abgabe seit Jahren nur unter Vorbehalt an die FFA. Sie hatten beim Bundesverwaltungsgericht geklagt, weil Fernsehsender bis vor kurzem zur Zahlung der Abgabe gesetzlich nicht verpflichtet waren. Dies hatte der Bundestag durch eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes am 11. Mai geändert, aber der Rechtsstreit liegt nun beim Bundesverfassungsgericht, das in diesem jahr wohl keine Entscheidung fällen wird. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Börnsen und sein FDP- Kollege Burkhardt Müller-Sönksen appellierten deshalb nachdrücklich an die Kinobetreiber, ihre Klage fallen zu lassen, um die FFA-Gelder nicht länger zu blockieren. Der Bundestag habe mit der Änderung des Filmförderungsgesetzes seine Hausaufgaben gemacht, argumentierte Börnsen. Nun seien die Kinos am Zug.

Kritik entzündete sich in der Anhörung an Neumanns Plan, die Förderfähigkeit über die Umsätze der Kinos zu definieren. Sowohl der HDF-Vorstandsvorsitzende Thomas Negele, wie auch die Vorsitzende des Bundesverbands kommunale Filmarbeit, Christiane Schleindl, und der Vorstandvorsitzende der Gilde deutscher Fimkunsttheater, Christian Bräuer, stehen diesem Kriterium äußerst skeptisch gegenüber. Der Umsatz sage nichts über die Leistungskraft eines Kinos aus. Sie verwiesen auf das Beispiel Bayerns. Dort werde die Förderfähigkeit über den Gewinn der Kinos festgestellt. Gerade kleine Programm- und Filmkunsttheater mit einem hohen Anteil deutscher und europäischer Filme fielen bei einer umsatzorientierten Förderung durchs Raster. Dies bemängelten auch die Parlamentarierinnen Angelika Krüger-Leißner (SPD) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen). Davon betroffen wären auch die Kinos, deren Jahresumsatz unter 40.000 Euro pro Leinwand liegen. Roth würde es gerne sehen, wenn Filme zukünftig nicht nur digital, sondern den Kinos auch weiterhin auf der klassischen Filmrolle aus Zelluloid zur Verfügung gestellt würden. Doch dieser Zug, so kündigte Johannes Klingsporn für die Film-Verleiher an, sei definitiv abgefahren. Die Zukunft des Kinos sei - nicht zuletzt aus Kostengründen - digital.