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»Mehr Europakompetenz«

LISSABON-VERTRAG Bundestag passt Geschäftsordnung an

12.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
2 Min

Als Folge des EU-Vertrages von Lissabon und den dazugehörigen Begleitgesetzen hat der Bundestag eine Reihe von Änderungen seiner Geschäftsordnung beschlossen. Das Parlament folgte dabei am vergangenen Donnerstag einstimmig einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/2394). Mit den Änderungen, gab die SPD-Abgeordnete Eva Högl zu Protokoll, stärke man die "Europakompetenz" des Bundestages und werde dessen Rolle als "wichtiger Akteur bei der Gesetzgebung auf europäischer Ebene gerecht".

Neue Minderheitenrechte

Für den CDU-Parlamentarier Bernhard Kaster ermöglichen der Lissabon-Vertrag und die Geschäftsordnung, "dass europäische Themen viel stärker als bisher über den Deutschen Bundestag der Öffentlichkeit zugeführt werden". Neu in die Geschäftsordnung aufgenommen wurden nach seinen Worten Bestimmungen zur Subsidiaritätsklage gegen EU-Vorhaben vor dem Europäischen Gerichtshof und zur Subsidiaritätsrüge. Mit einer solchen Rüge kann der Bundestag laut Kaster binnen acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs eines europäischen Rechtsetzungsaktes "darlegen, weshalb dieser Entwurf nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist". Und mit der Möglichkeit, dass ein Viertel der Bundestagsabgeordneten eine Subsidiaritätsklage auch gegen den Willen der Mehrheit durchsetzen kann, werde ein neues Minderheitenrecht in der Geschäftsordnung verankert.

Der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen hält die Änderungen für ein "ausgewogenes Regelwerk", mit dem in der Geschäftsordnung die Grundlage gelegt wird, um die Rechte des Bundestages aus den Begleitgesetzen "lebendig und umfangreich" wahrnehmen zu können. Für den Grünen-Parlamentarier Jerzy Montag werden die jetzt gefundenen Lösungen "den Bundestag ein gutes Stück europafähiger machen", auch wenn sich seine Fraktion klarere Verfahrensregelungen insbesondere zur Erhebung der Subsidiaritätsrüge gewünscht hätte. Alexander Ulrich (Die Linke) schließlich sieht die Änderungen der Geschäftsordnung wie auch das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Begleitgesetze als wichtige Schritte hin zu einer "demokratischeren Europäischen Union".