Piwik Webtracking Image

Gläubige in Not

Menschenrechte Einmütig spricht sich der Bundestag für die weltweite Religionsfreiheit aus - und streitet trotzdem

12.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
6 Min

Der Begriff beschwört Bilder längst vergangener Tage: Bilder von Menschen, die von wilden Tieren durch das Kolloseum in Rom gejagt wurden. Bilder von Menschen, die Roms Kaiser ihres Glaubens wegen an Kreuze vor den Toren der Stadt schlagen ließen - Bilder aus einer scheinbar längst vergangenen Menschheitsepoche. Doch Christenverfolgungen gehören keineswegs der Vergangenheit an. Das stellte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, bei der Einbringung eines Koalitionsantrages zum Schutz der Religionsfreiheit (17/2334) am vergangenen Donnerstag im Bundestag unmissverständlich klar: "Christen werden weltweit verfolgt. In über 60 Staaten gibt es Verfolgung oder Bedrängung. Zwei Drittel der Verfolgten Christen leben in diesen 60 Staaten. 200 Millionen Christen sind von Bedrängung und Verfolgung betroffen."

Die Debatte zur Religionsfreiheit in der vergangenen Woche bildet eher die Ausnahme im Bundestag. Das Thema Menschenrechte werde auf der Tagesordnung des Parlaments oft nur zu später Stunde diskutiert, wie Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Interview mit "Das Parlament" moniert. Und dass in einer solchen Debatte die Reihen der Regierungsbank gefüllt sind, ist auch keine Selbstverständlichkeit. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte auf ihrem Sessel Platz genommen. Immerhin hatten Union und FDP bereits in den Koalitionsverhandlungen festgelegt, sich des Themas anzunehmen.

Vertreibungen

Der Antrag von Union und FDP nennt gravierende Beispiele für Christenverfolgungen aus der jüngsten Zeit: Von 2007 bis 2009 wurden im Irak hundertausende Christen vertrieben. In den Jahren 2000 und 2001 waren es 100.000 Christen auf den indonesischen Molukken-Inseln; dabei sind mehrere tausend Menschen ums Leben gekommen. 50.000 Christen wurden 2007 im indischen Bundesstaat Orissa vertrieben. "Allein in der Region Orissa", so führte Kauder an, "wurden in der letzten Zeit 60, 70 Kirchen und 4.000 Häuser angezündet. Es werden Christen getötet, vergewaltigt, und noch immer sind Zehntausende in Flüchtlingslagern untergebracht." Der Christdemokrat stellte klar, dass es sich hierbei um keine Christenverfolgung durch den indischen Staat handelt, aber "wir erwarten, dass die Behörden die Christen schützen und alles dafür tun, dass sich so etwas nicht wiederholt". Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" schauten die indischen Behörden dem brutalen Vorgehen indischer Hindus tatenlos zu.

Staatliche Verfolgung

Neben solchen Gewaltexzessen innerhalb von Gesellschaften, werden Christen jedoch auch Opfer von staatlicher Repression und Verfolgung, etwa in den kommunistischen Regimen Chinas und Nordkoreas und in vielen Ländern der islamischen Welt. Auch für diese Praxis führte Kauder Beispiele an: "Übertritte von einer anderen Religion zum Christentum werden unter Strafe gestellt. Christen wird es untersagt, für ihre Religion einzutreten, weil dies als unerlaubte Werbung gilt. Es wird verboten, dass Christen in diesen Ländern die Ausbildung ihrer Pfarrer und Priester durchführen, und Christen wird ein besonderer Stempel in den Ausweis gedrückt, damit sie möglichst viele Probleme im täglichen Leben haben."

Mahnende Worte richtete Kauder in der Debatte auch an die türkische Regierung. Er betonte, dass es in der Türkei zwar keine staatliche Christenverfolgung gebe, dass Christen aber immer wieder bedrängt würden, ihren Glauben nicht offen zu leben. Kauder nannte auch den Fall des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel im Südosten der Türkei, das seit Jahren durch Auflösung und Enteignung bedroht ist. In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundestag bereits die Türkei aufgefordert, die Repressalien gegen das Kloster einzustellen. Bis zum heutigen Tage habe die Regierung in Ankara jedoch nicht gehandelt, kritisierte der Unionspolitiker.

Keinen Zweifel ließ Kauder daran, dass in den Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union auf die Gewährleistung der Religionsfreiheit in der Türkei geachtet werde. "Da gibt es kein Wenn und kein Aber."

Kauder verband seine Forderung an die Türkei mit einem klaren Bekenntnis zur freien Religionsausübung in Deutschland: Ich bin dafür - wer für die Religionsfreiheit ist, der ist dafür -, dass Muslime in diesem Land Moscheen bauen können können und dass sie in diesen Moscheen beten können. Aber ich erwarte genau das Gleiche von allen anderen Ländern in der Welt." Dafür erhielt Kauder Applaus aus allen Fraktionen des Bundedstages von rechts bis links.

Überhaupt stehen die Koalitionsfraktionen mit ihren Forderungen nach der weltweiten Einhaltung der Religionsfreiheit wahrlich nicht allein. Die Redner aller Fraktionen beklagten einmütig Verfolgungen und Repressalien gegenüber Andersgläubigen. Auch die Grünen legte dem Parlament einen Antrag (17/2424) zur Beratung vor. Für die SPD kündigte deren Abgeordnete Angelika Graf einen eigenen Antrag an. Und für die Bundesregierung betonte Außenminister Guido Westerwelle (FDP): "Eine aktive Menschenrechtspolitik ist Markenzeichen deutscher Außenpolitik. Der Einsatz für Religionsfreiheit ist Teil unserer aktiven Menschenrechtspolitik."

Die Besucher auf der Gästetribüne des Bundestages dürften dieses klare Bekenntnis des deutschen Parlaments und der Regierung mit Interesse und Wohlwollen verfolgt haben. Unter ihnen saßen nicht nur die Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche in Berlin, sondern auch Vertreter der christlichen Minderheit Indiens und der Religionsgemeinschaft der Bahai, die in ihrem Heimatland Iran unter schweren Repressalien und Verfolgung zu leiden haben.

Doch trotz des demonstrativ bekundeten Signals für die Religionsfreiheit traten dann doch sehr unterschiedliche Standpunkte zwischen der Opposition und den Koalitionsfraktionen offen zu Tage.

Kritik der Opposition

Nicht, dass SPD, Linke und Grüne die Verfolgung von Christen in aller Welt leugneten, aber nach ihrer Ansicht stellen Union und Liberale diesen Aspekt in ihrem Antrag zu stark in den Vordergrund. Zudem blende die Koalition die Situation in Europa fast völlig aus. Auch hier litten religiöse Minderheiten unter Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Religion. Als Beispiele nannten Oppositionsvertreter die Schweizer Volksabstimmung gegen den Bau von Minaretten und das geplante vollständige Verbot der Burka in Frankreich und Belgien. Auch der Paragraph 166 des deutschen Strafgesetzbuches, der die Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen unter Strafe stellt, müsse auf den Prüfstand.

"Die Christen", so bestätigte der Sozialdemokrat Christoph Strässer, "sind in diesen Gesellschaften, um die es geht, wahrscheinlich die religiöse Minderheit, die am meisten verfolgt wird." Dann schob er jedoch ein massives "Aber" hinterher: "Wenn wir uns in unserer Politik auf diese Gruppe konzentrieren und andere am Rande lassen, sie allenfalls marginal erwähnen, dann ist das kein Beitrag zur Glaubwürdigkeit deutscher Menschenrechtspolitik."

Noch deutlicher wurde der Abgeordnete Raju Sharma von der Linksfraktion: "Ihr Antrag", kritisierte er CDU/CSU und FDP, "konzentriert sich vorwiegend auf die christlichen Minderheiten, was das im Antrag enthaltene Islam-Bashing noch verstärkt und die verschiedenen Religionen unnötig gegeneinander in Stellung bringt."

Im Ton moderater, aber in der Sache ganz ähnlich äußerte sich Tom Koenigs für die Grünen. Der Antrag der Koalition blicke vor allem in ferne Länder. Das sei nicht genug. Auch in Europa müsse die Religionsfreiheit konsequent umgesetzt werden.

Für die Grünen gehört dazu auch die rechtliche Gleichstellung der Muslime in Deutschland mit den christlichen Kirchen. In ihrem Antrag fordern sie Bundesregierung auf, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten.

Angebot zur Zusammenarbeit

Trotz des mitunter leidenschaftlich geführten Streits, signalisierten Koalition und Opposition die prinzipielle Bereitschaft zur Zusammenarbeit. So griff Volker Beck das Angebot von Westerwelle, im Zuge der Ausschussberatungen zu einem fraktionsübergreifenden Antrag zu kommen, ausrücklich auf. Die Religions- und Glaubensfreiheit sei so wichtig, dass der Bundestag über die Grenzen von Koalition und Opposition handeln sollte. Und formulierte wenig später unter Berufung auf die Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils einen ersten Vorschlag: "Wir können Gott, den Vater aller Menschen, nicht anrufen, wenn wir irgendwelchen Menschen, die nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind, die brüderliche Haltung verwehren. Das ist vielleicht eine gute Grundlage. Da geht es nicht um Christen oder Nichtchristen, sondern um Menschen." Ob der fromme Wunsch in Erfüllung geht, wird sich nach der Sommerpause zeigen.