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Brüssel unterwirft sich der Straßburger Rechtsprechung

EUROPARAT Bundesaußenminister Guido Westerwelle und EU-Justizkommissarin Viviane Reding sprechen von einem »wirklich historischen Moment« - trotz vieler…

09.08.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
4 Min

Vorschusslorbeeren werden schon mal üppig verteilt: Man komme dem Ziel näher, betont Außenminister Guido Westerwelle (FDP), "einen ganz Europa umfassenden Raum der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen." Und von einem "wirklich historischen Moment" spricht EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Worum kreisen diese großen Worte? Tatsächlich geht es um eine entscheidende Weichenstellung in der kontinentalen Rechtsordnung: Brüssel und der Europarat verhandeln derzeit über den Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention des Straßburger Staatenbunds. Wird er Realität, würde sich Brüssel der Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs unterwerfen. In dieser Einrichtung des Europarats sind neben den 27 EU-Ländern noch weitere 20 Nationen vertreten.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer sieht in diesem Schritt einen "rechtsstaatlichen Gewinn für die Bürger". Der Parlamentarier gehört der Richterwahlkommission des Europarats-Parlaments an, die bei der Benennung der Mitglieder des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs mitentscheidet. Strässer kritisiert: Für einen Bürger, der gegen die Brüsseler Politik oder gegen Entscheidungen von EU-Behörden juristisch zu Felde zieht, sei derzeit "spätestens beim EU-Gerichtshof in Luxemburg Schluss". Mit einem Beitritt der EU zur Menchenrechtskonvention könnten Urteile der EU-Richter künftig jedoch auch vom Straßburger Gericht überprüft werden, betont er - so wie das bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schon seit Jahrzehnten der Fall ist. Auch der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen), begrüßt das: "EU-Gesetze würden somit der gleichen Kontrolle unterliegen wie Gesetze auf nationaler Ebene."

Handfeste Bedeutung

Was nach rechtstheoretischem Debattenstoff für juristische Experten klingen mag, hat gleichwohl handfeste Bedeutung. So hätte das umstrittene Swift-Abkommen der EU mit den USA, das US-Geheimdiensten den Zugriff auf Bankdaten von EU-Bürgern erlaubt, das Zeug, als Streitfall in Straßburg zu landen, vermutet Strässer. Dann wäre von der höchsten juristischen Instanz auf dem Kontinent zu prüfen, ob die Neufassung des Swift-Vertrages auch mit den rechtsstaatlichen Standards der Menschenrechtscharta des Europarats vereinbar ist.

Der Straßburger Staatenbund und besonders dessen Parlamentarische Versammlung dringen schon seit Jahren auf einen Beitritt Brüssels zur Menschenrechtskonvention. Thorbjörn Jagland, der Generalsekretär des Europarates, erklärte die Brüsseler Signatur unter die Charta bereits zu den "Prioritäten meiner Arbeit".

Bis zur Unterschrift dürfte es freilich noch eine Weile dauern, schließlich sind schwierige Rechtsfragen zu beantworten. An Ende müssen die Parlamente aller 47 Europarats-nationen sowie der EU-Rat und das Europäische Parlament den Beitritt Brüssels zur Straßburger Konvention billigen und ratifizieren. Im Europarat wird im Übrigen erwartet, dass die EU den Gerichtshof finanziell unterstützt.

Zu klären ist nun, ob in Straßburg nur die Bürger aus den 27 EU-Ländern oder die Bewohner aller Europaratsnationen gegen Brüsseler Gesetze Beschwerden einreichen dürfen. Von Belang sein kann dies etwa für Schweizer Bauern, die sich beim Landkauf am deutschen Hochrheinufer durch EU-Regeln in ihren Eigentumsrechten beeinträchtigt sehen. Betroffen sein könnten von diesem Problem aber auch tschetschenische Flüchtlinge, denen die Einreise in das EU-Gebiet verweigert wird. Eine Frage könnte auch sein: Dürfte ein Russe gegen die von Brüssel angeordnete Vorratsdatenspeicherung klagen, falls er die Registrierung seiner Telefonverbindungsdaten via Frankreich oder Italien nicht akzeptieren will?

Kür der Richter

Wenn die EU die Straßburger Menschenrechtscharta unterzeichnet, so wird Brüssel anders als die 47 Einzelstaaten dennoch kein Mitglied im Europarat werden. Soll die Europäische Union aber trotzdem wie jedes der 47 Europaratsländer einen Richter am Gerichtshof stellen? Dieser von der EU entsandte Richter wäre dann Nummer 48. Darauf dürfte es wohl hinauslaufen, endgültig entschieden ist das aber noch nicht.

Gekürt werden die Richter des Gerichtshofs durch das Europarats-Parlament. Jede der 47 Regierungen schlägt den 318 Abgeordneten jeweils drei Kandidaten vor. Noch aber ist unklar, wer die drei Brüsseler Bewerber für diese Wahl bestimmt: das EU-Parlament, die 27 Justizminister oder die Brüsseler Kommission?

Knifflig ist auch die Frage, ob die EU trotz Nichtmitgliedschaft im Europarat in irgendeiner Form in dessen Ministerkomitee vertreten sein soll, in dem die Straßburger Botschafter der 47 Außenminister sitzen: Diesem höchsten Gremium im Palais de l'Europe obliegt es unter anderem, auf die Beachtung der Urteile des Gerichtshofs in den Unterzeichnerländern der Straßburger Charta und damit in Zukunft auch auf EU-Ebene zu pochen.

Ohne Zweifel werden Stellung und Einfluss der Europarats-Richter durch eine positive Entscheidung der EU gestärkt. Die Unterwerfung unter ihre Rechtsprechung dürfte auf der anderen Seite die enorme Macht der EU begrenzen - sie zielt inzwischen auf die Reglementierung selbst des Alltagslebens bis hin zu Rauchverboten.

Zu erwarten ist überdies so mancher Kompetenzstreit zwischen dem EU-Gericht in Luxemburg und dem Straßburger Kollegium. Tom Koenigs warnt: "Das Verhältnis zwischen diesen beiden Gerichtshöfen nach einem Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention muss noch genauer beraten und geklärt werden."