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Klartext oder Diplomatie?

MENSCHENRECHTE Die Bundestagsfraktionen ächten die Todesstrafe - und streiten um Anträge

11.10.2010
2023-09-21T17:00:10.7200Z
4 Min

Eigentlich sollten alle 1.500 verbliebenen Gefangenen des Camp Cropper am 15. Juli an die Iraker übergeben werden. Doch der hintere Teil des Gefängnisses in Bagdad bleibt auch weiterhin unter US-amerikanischer Kontrolle. Die Insassen von Camp Cropper bergen politischen Zündstoff, dem sich auch die Militärs nicht so schnell entziehen können. "Wir wollen nicht, dass die Gefangenen der irakischen Regierung unterstellt werden", sagt Amal Abdel-Qader: "Wir wollen, dass sie in US-Haft bleiben". Die Irakerin ist eine nahe Verwandte der Halbbrüder Saddam Husseins, Sabawi und Watban Ibrahim al-Hassan, die zum Tode verurteilt sind und in Camp Cropper einsitzen. Die Angst geht um, dass die schiitisch dominierte Regierung Rache üben und grausame Hinrichtungen zelebrieren könnte, so wie dies mit Saddam Hussein geschehen ist.

Fakt ist: Seitdem die irakischen Behörden mehr Verantwortung übernommen haben, ist die Zahl der Hinrichtungen im Irak dramatisch angestiegen. Mutmaßlich mehr als 120 gab es laut Amnesty International im Jahr 2009 im Irak. Damit lag das Land im vergangenen Jahr an dritter Stelle in der Statistik. Mehr Hinrichtungen regristrierte die Menschenrechtsorganisation nur in China (mutmaßlich mehrere tausend Menschen) und im Iran (mehr als 388 Menschen). Insgesamt halten nach Amnesty 58 Staaten weiterhin an der Todesstrafe fest, darunter die USA. Trotz vieler Erfolge im Kampf gegen die Todesstrafe registriert die Organisation auch Rückschritte. So würden Todesurteile immer häufiger vollstreckt, oft würden Menschen sogar wegen geringfügiger Delikte gehängt, gesteinigt oder erschossen - aufgrund von Drogenhandel, Korruption oder Steuerhinterziehung. In Saudi-Arabien kann sogar Homosexualität mit dem Tod bestraft werden.

Der Bundestag hat die Bundesregierung nun am vergangenen Donnerstag aufgefordert, sich für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und die Initiativen für deren weltweite Ächtung voranzutreiben. Das Parlament nahm - kurz vor dem internationalen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober - einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/2331) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/3181) an. "Die Todesstrafe negiert auf berechnende und zugleich kaltblütige Art und Weise das elementarste Menschenrecht: das Recht auf Leben", begründete die FDP-Abgeordnete Marina Schuster die Initiative: "Sie offenbart ein Gesellschaftsverständnis, das wir ablehnen." Ihr Koalitionskollege Michael Frieser (CSU), bezeichnete die Todesstrafe als "die ultimative Form der Menschenrechtsverletzung."

In dieser Bewertung waren sich alle Fraktionen im Bundestag einig. Und doch stimmte die Opposition gegen den Koalitionsantrag - und die Koalition gegen die Anträge von SPD und Grünen (17/2114) und Die Linke (17/2131) mit gleicher Zielsetzung. Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen kam nicht zustande. Grund war ein Streit darüber, ob es richtig und diplomatisch ratsam ist, in einem solchen Antrag konkrete Länder und Namen Betroffener zu nennen. Das hatte die Opposition getan und etwa Iran und China genannt sowie den Namen von Mumia Au-Jamal, der wegen Mordes seit 28 Jahren in den USA in einer Todeszelle sitzt. Ein Vorgehen, das die Opposition in der Debatte vehement verteidigte: "Nach China sind der Iran, der Irak, Saudi-Arabien, die USA und der Jemen die Länder mit den meisten Exekutionen", betonte Niema Movassat (Die Linke). Der Antrag der Koalitionsfraktionen erwähne dies mit keinem Wort. "Mit vier dieser fünf traurigen Tabellenführer unterhält Deutschland umfangreiche Programme zur Polizei- und Militärkooperation, liefert Technologie und Ausrüstung oder tauscht personenbezogene Daten zur sogenannten Terrorbekämpfung aus. Das ist nicht der Weg, mit dem man seinen Protest gegen eine so krasse Menschenrechtsverletzung wie die der Todesstrafe glaubwürdig vertritt", kritisierte Movassat, der zudem sogenannte extralegale und gezielte Tötungen - etwa von mutmaßlichen Terroristen durch US-Drohnen in Pakistan - als "Todesstrafe auf Verdacht und Knopfdruck" bezeichnete. Auch Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) vermutete hinter der Zurückhaltung der Koalitionsfraktionen die Angst vor einer Gefährdung der guten wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Ländern. Er betonte: "Es ist kein Schaden, wenn Personen im Rahmen einer solchen Kampagne prominent werden, weil sie das unter Umständen vor der Vollstreckung der Todesstrafe schützt. Deshalb ist unsere Strategie richtig." Einen Änderungsantrag (17/3235) seiner Fraktion zum Koalitionsantrag lehnte das Plenum ab.

Christoph Strässer (SPD) fragte die Abgeordneten der Koalition verärgert: "Dürfen wir im Bundestag in einer Resolution zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe nicht mehr den Namen Irak erwähnen? Ich bitte Sie allen Ernstes! Ich finde, das kann nicht sein." Seine Fraktion scheiterte an diesem Tag auch mit einem Antrag (17/2115), in dem die Regierung aufgefordert wurde, sich weltweit für die Bekämpfung der Folter einzusetzen und Behandlungszentren für Folteropfer zu fördern.

Marina Schuster verteidigte das Vorgehen der Koalition: "Je mehr man versucht, eine Debatte durch Gesichter oder durch die Nennung von einigen Namen plakativ zu machen, desto mehr gerät man in gefährliches Fahrwasser. Wir dürfen uns nicht den Anschein geben, als würden wir priorisieren." Frieser betonte, Union und FDP seien nicht bereit, "anhand von Einzelfällen eine Form von Landeskritik, die ideologisch getragen ist, zu üben". Man müsse kleinere Schritte machen und vielmehr den Weg bilateraler Gespräche suchen.

Der Handlungsdruck ist groß: Nach Überzeugung von Amnesty International stehen jeden Tag auf der Welt Häftlinge vor ihrer Hinrichtung - sogar Behinderte und Schwangere. Rund zwei Drittel der Weltbevölkerung lebt in Staaten, in denen Todesurteile gefällt werden.