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Kompliziertes Verhältnis

EUROPARAT EU konkurriert mit dem Straßburger Staatenbund

11.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
2 Min

Mit der EU hat es der Europarat wahrlich nicht einfach. Der im Mai 1949 gegründete Staatenbund mit seinen 47 Mitgliedstaaten erhält zwar einen Machtzuwachs, weil die Europäische Union beabsichtigt, sich dessen Menschenrechtskonvention und damit der Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs zu unterwerfen. Doch auf der anderen Seite wildert die EU auf dem ureigensten Terrain der altehrwürdigen Organisation mit Sitz in Straßburg, nämlich beim Schutz der Freiheitsrechte: Sie unterhält in Wien inzwischen eine eigene Grundrechteagentur in Konkurrenz zum Europarat, und das obwohl sich die Institution seit Jahrzehnten für Menschenrechte, die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie rechtsstaatliche Grundprinzipien einsetzt.

Diese Tatsache erntete bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats - in der auch Bundestagsmitglieder vertreten sind - vergangene Woche erneut heftige Kritik: Brüssel müsse den "Besitzstand des Europarats auf dem Gebiet der Menschenrechte" respektieren, mahnte als Sprecher des Rechtsausschusses Boris Cilevics (Lettland). "Unnötige Doppelarbeit" sei unbedingt zu vermeiden. In ihrer Resolution monieren die Abgeordneten, dass die EU den Zuständigkeitsbereich der Grundrechteagentur in Wien "erheblich ausgeweitet" habe. So sammle sie beispielsweise Daten über die Lage von Minderheiten - was der Europarat ohnehin macht. Zudem sei die Organisation im Vergleich zum Menschenrechtsgerichtshof des Europarats "finanziell luxuriös ausgestattet", monierte der CDU-Parlamentarier Holger Haibach. So dotiere die EU ihre Agentur jährlich mit rund 20 Millionen Euro.

Einheitliche Standards

Außenminister Guido Westerwelle (FDP) konzentrierte sich bei seinem ersten Auftritt vor dem Europarats-Parlament auf das zweite zentrale Thema: Er hielt ein Plädoyer für die Unterzeichnung der Straßburger Menschenrechtscharta durch die EU. So bezeichnete es Westerwelle als "überholt", dass sich Bürger vor dem beim Europarat angesiedelten Menschenrechtsgerichtshof zwar gegen nationale Gesetze und Gerichtsurteile, bislang jedoch nicht gegen europäische Rechtsakte wehren können. Er betonte, es gehe um die Schaffung eines "einheitlichen Menschenrechtsstandards" für alle Bürger auf dem Kontinent - und sprach den Abgeordneten damit aus dem Herzen.