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Opferrente aufgestockt

11.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
1 Min

RECHT

Opfern der SED-Diktatur, die zu Unrecht in der DDR in Haft saßen und deshalb einen Anspruch auf die sogenannte Opferrente haben, soll in Zukunft das Kindergeld bei der Berechnung ihres Einkommens für die Ermittlung der Bedürftigkeit nicht mehr angerechnet werden. Einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/3233) folgte der Bundestag am vergangenen Donnerstag einstimmig. Die Vorlage, mit der die Lage von Opfern der politischen Verfolgung in der DDR verbessert werden soll, geht auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1215) zurück.

Das Parlament beschloss ferner, die Antragsfrist auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft in der DDR um acht Jahre zu verlängern. Bisher sollte die Frist Ende 2011 auslaufen. Die Zuwendung beträgt 250 Euro monatlich.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte am vergangenen Mittwoch in der Ausschusssitzung die Neuregelung als klaren Fortschritt gegenüber der rot-grünen Regierungszeit von 1998 bis 2005 gewertet. Damals habe die Koalition von SPD und Grünen auf diesem Felde nichts gemacht. Man müsse berücksichtigen, dass während der SED-Diktatur geschehenes Unrecht teilweise nicht wieder gut zu machen sei. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass Schüler, die anlässlich der Weltjugendfestspiele 1973 inhaftiert waren, noch immer nicht entschädigt worden seien. Insofern sei nicht auszuschließen, dass man sich in einigen Jahren erneut mit diesem Gesetz beschäftigen müsse.