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Freistellungen für Auszubildende

11.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
2 Min

PETITIONEN

Der Petitionsausschuss erachtet es als "sinnvoll", die Freistellung minderjähriger Auszubildender für Zwischenprüfungen und mündliche Abschlussprüfungen zu erweitern. Auf seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch entschied sich der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, eine dahingehende öffentliche Petition, die 204 Mitzeichner gefunden hatte, dem Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Die von den Oppositionsfraktionen unterstützte Forderung der Petition, auch volljährigen Auszubildenden durch eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine erweiterte Freistellung zu gewähren, fand hingegen keine Mehrheit.

Der Petent hatte in der Begründung seines Anliegens auf die enorme Beanspruchung der Auszubildenden im heutigen Wirtschaftsleben hingewiesen und daher einen besseren Schutz als notwendig erachtet. Aus diesem Grunde sollte die bisher nur für minderjährige Auszubildende geltende Freistellung am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung auf die mündliche Abschlussprüfung und die Zwischenprüfungen ausgedehnt werden. Überdies sollte nach Ansicht des Petenten die Freistellung auch für volljährige Auszubildende gelten.

Dem Votum des Ausschuss folgend sollen nun die genannten Ministerien eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit Blick auf die Freistellungsregelungen für minderjährige Auszubildende in die Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes einbeziehen.

Um Regelungen zur Freistellung volljähriger Auszubildender im Zusammenhang mit Prüfungen zu verankern - wie in der Petition gefordert - sei das Jugendarbeitsschutzgesetz jedoch nicht der richtige Ort, urteilte die Ausschussmehrheit weiter. Für diesen Personenkreis würden die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes gelten, die eine Freistellungspflicht am Tag vor der Prüfung nicht vorsehen würden. Dies halte man für sachgerecht. Der Auschuss sprach sich in diesem Punkt gegen eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten aus.