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PRO: STUTTGART 21Gastkommentar : Keine Willkür

11.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
2 Min

An der Klugheit einer Polizeiführung, die gegen demonstrierende Schüler mit Wasserwerfern vorgeht, lässt sich zweifeln. Über den Sinn eines Milliarden Euro teuren Verkehrsprojekts lässt sich diskutieren. Die Entscheidung, mit den Bauarbeiten sechs Monate vor der Landtagswahl zu beginnen, lässt sich hinterfragen. Sicher gab es im Zusammenhang mit "Stuttgart 21", der Verlegung des Stuttgarter Bahnhofs unter die Erde, Fehler. Nicht aber lässt sich sagen, die Bevölkerung sei übergangen worden.

Nur daraus aber ließe sich ein Anspruch auf Baustopp oder Korrektur der Entscheidung ableiten. Diese wurde nach langer öffentlicher Debatte mit Bürgerbeteiligung durch gewählte Volksvertreter getroffen und mehrmals bestätigt. Politik und Bahn eine unlautere, gegen die Bürger gerichtete Absicht zu unterstellen, zeugt umgekehrt von bösem Willen. Erklärtes Ziel des Umbaus ist es, Stuttgart mehr Raum zum Leben zu verschaffen und in Deutschland wie Europa stärker anzubinden.

Das und die Vorgeschichte unterscheiden den Konflikt vom Streit um andere Großprojekte wie Wackersdorf oder Gorleben: Kein endloses Strahlenrisiko, sondern allenfalls Steuermittel stehen auf dem Spiel; nicht Menschenleben, sondern einige Dutzend Bäume sind in Gefahr; selbst wenn ein Referendum im Nachhinein sinnvoll erscheinen mag - undemokratisch war die Entscheidung für den neuen Bahnhof nicht. Schon deshalb kann sich der Protest nicht auf ein Widerstandsrecht berufen, das als letztes Mittel gegen staatliche Willkür definiert ist. Die aber ist, trotz aller Fehler, nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wer hingegen versucht, parlamentarische Beschlüsse auf der Straße zu revidieren, setzt sich selbst dem Vorwurf der Willkür aus.