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Klonen & Co. im Jahr 2010

BIOTECHNOLOGIE Nur wenige Eingriffe sind heute erlaubt

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
2 Min

"Patient erstmals mit embryonalen Stammzellen behandelt", "Todesfall nach Stammzelltherapie", "Erste künstliche Zelle geschaffen" - drei Schlagzeilen aus dem Jahr 2010 und Beispiele dafür, welche Möglichkeiten und Gefahren die Biotechnologie heute bietet. Startpunkt dafür war das Jahr 1953. Mit der Forschung an der Struktur der Desoxyribonukleinsäure (DNS) und ihrer Funktionsweise legten zwei Forscher den Grundstein für den Eingriff ins Erbgut. Nach wie vor prominentestes Beispiel dafür ist das schottische Schaf Dolly, geboren 1996 als erstes geklontes Säugetier. Mittlerweile ist dieses so genannte reproduktive Klonen auch mit Mäusen, Pferden, Kaninchen und einem südkoreanischen Drogenspürhund geschehen - bei ihm in der Hoffnung, dass seine sieben Klone eine ähnlich gute Nase haben wie er.

Das reproduktive Klonen von Menschen ist hierzulande nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar genau wie das therapeutische Klonen. Letzteres meint, dass einem Menschen ein Zellkern entnommen wird, um einen embryonalen Klon zu "züchten". Der soll wiederum dazu dienen, Organe neu zu schaffen, von denen man hofft, dass der Körper des Empfängers, der gleichzeitig Spender des Zellkerns ist, dieses neue Organ nicht abstößt.

In anderen Ländern ist das therapeutische Klonen erlaubt. Zwar haben die Vereinten Nationen 2005 eine Deklaration gegen das Klonen verabschiedet. Die ist jedoch rechtlich nicht bindend. Sie fordert die Mitgliedstaaten lediglich auf, Gesetze zu erlassen, die jede Form des Klonens verbieten. Großbritannien, Belgien oder China erklärten sofort nach Veröffentlichung der Deklaration, dass sie sich nicht an sie gebunden fühlen und das therapeutische Klonen fortsetzen.

Von seinen Gegnern wird das therapeutische wie das bislang weltweit geächtete reproduktive Klonen oder auch die Keimbahntherapie als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet. Der Begriff Keimbahntherapie bezeichnet genetische Veränderung an Ei- und Samenzellen mit dem Ziel, Erbkrankheiten zu verhindern. Umstritten und in Deutschland wie den meisten Ländern verboten ist der Eingriff, weil die Erbinformation dauerhaft künstlich verändert und an alle nachfolgenden Generationen weitergegeben würde.

Jochen Taupitz, Mitglied des Deutschen Ethikrats, fragt, ob "nicht gerade umgekehrt die wissentliche Weitergabe einer Erbkrankheit an die Nachkommen gegen deren Menschenwürde verstoße, wenn es Möglichkeiten gibt, ihnen ein Leben frei von schwerem Leid zu ermöglichen". Er vermisse, so Taupitz, "heute eine Diskussion, ob das Embryonenschutzgesetz, das zu seiner Zeit 1990 richtig war, heute noch in allen seinen Verboten angemessen ist".