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Seismograf und Kummerkasten

BUNDESTAG Der Petitionsausschuss wird zur letzten Hoffnung für Anliegen aller Art

03.01.2011
2023-08-30T12:16:34.7200Z
4 Min

Es ist merkwürdig. Wirft man einen Blick auf die in Presse und einschlägiger Literatur geführ-te Debatte über das Für und Wider der Übernahme direktdemokratischer Elemente ins Grundgesetz, so stößt man so gut wie nirgends auf eine Einrichtung, die womöglich das wertvollste Element der unmittelbaren Einflussnahme des Bürgers auf die Gesetzgebung und die Beschlüsse des Bundestages darstellt: den Petitionsausschuss.

Dabei hatten die Väter des Grundgesetzes den Gedanken, Eingaben an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen, als Grundrecht in der Verfassung verankert. In Artikel 17 des Grundgesetzes heißt es: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Weil dieses Recht für "jedermann" gilt, können es nicht nur Menschen mit deutschem Pass und nicht nur Erwachsene oder Steuerzahler, sondern praktisch alle in Anspruch nehmen - ob Kind, Ausländer, Inhaftierter, Soldat, Entmündigter, ob Bürgerinitiative, Verband oder Gliederung einer Partei. Seit Gründung der Bundesrepublik ermöglicht der Petitionsausschuss den Bürgerinnen und Bürgern eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit, auf die Politik einzuwirken. Mehr als 750.000 Petitionen wurden seit seiner konstituierenden Sitzung am 14. Oktober 1949 an ihn gerichtet. 1975 fand er neben Auswärtigem Ausschuss, Verteidigungsausschuss und Untersuchungsausschuss eine eigene Erwähnung im Grundgesetz.

Für die amtierende Ausschussvorsitzende Kersten Steinke von der Linksfraktion sind die Eingaben an den Petitionsausschuss "das Spiegelbild der Sorgen und Nöte der Menschen in unserem Land. Im Grunde kann man sagen, dass wir als Ausschussmitglieder am ehesten wissen, was in diesem Land schief läuft, wo es Gesetzeslücken gibt oder wo etwas verändert werden muss." Für viele sei der Petitionsausschuss aber auch "die letzte Instanz der Hoffnung, wenn sie Ärger mit Behörden haben, Ungerechtigkeiten beklagen oder Anregungen geben wollen. Nicht selten müssen dann dicke Bretter gebohrt werden, um eine Lösung zu finden. Das versuchen wir gemeinsam in jedem einzelnen Fall." Man hat daher auch vom "Kummerkasten der Nation" gesprochen. Zumindest gilt der Ausschuss als Seismograf, der die Stimmung in der Bevölkerung genau registriert.

Das Wort "Petition" stammt aus dem Lateinischen. Es bedeutet "Bitte" oder "Ersuchen" und bezeichnet eine schon in der Antike geübte Praxis des öffentlichen Lebens. In Deutschland fügte 1794 Friedrich der Große in das Allgemeine Preußische Landrecht einen Paragrafen ein, der es jedem freistellte, Zweifel, Einwendungen und Bedenken gegen Gesetze und andere Anordnungen vorzubringen.

Heute - oder genau gesagt seit September 2005 - können Petitionen auch online eingereicht werden. "Wir hatten hier viel Missbrauch befürchtet, der ist aber relativ gering ausgefallen", bewertet Günter Baumann, Obmann der Unionsfraktion im Petitionsausschuss, das neue Instrument. Entscheidend bleibt für ihn der Umstand, "dass für uns jedes Problem gleich wichtig ist, ob es nun eine einzige Unterschrift oder 100.000 Unterschriften trägt". Aus Sicht Klaus Hagemanns, des Obmanns der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss, hat sich die demokratische Teilhabe des Volkes via Internet als "Volltreffer" erwiesen: 525.000 Menschen meldeten sich 2009 zum Mitdiskutieren über Petitionen an.

Zehntausende von Beiträgen engagierter Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen das Petitionsportal zu einem der größten Politikforen Deutschlands gemacht. Durch die öffentliche Petition im Internet, aber auch durch öffentliche Sitzungen wurde das Petitionssystem für die Bürgerinnen und Bürger transparenter und eröffnete neue Möglichkeiten einer effektiven Partizipation. Zu den in den vergangenen Jahren öffentlich am intensivsten diskutierten Ein-gaben gehörten jene zum Schicksal der Heimkinder und zum "Bombodrom" in der Kyritz-Ruppiner Heide. Der Petitionsausschuss hielt, auch aufgrund eines Ortstermins, die Anliegen der Schießplatzgegner für grundsätzlich berechtigt und sprach sich mehrheitlich gegen eine militärische Nutzung des Areals aus. Die klare Haltung von Parlament und Petitionsausschuss blieb auch in der Medienberichterstattung nicht ohne Wirkung und erhöhte den Druck auf das Verteidigungsministerium. Die rund 80 Petitionen mit über 60.000 Unterstützern hatten Erfolg: Im August 2009 erklärte das Verteidigungsministerium den Verzicht auf eine Nutzung als Schießplatz und entschied später, den gesamten Übungsbetrieb nahe Wittstock aufzugeben und den Standort zu schließen.

Zwar haben die Beschlüsse des Bundestages zu Petitionen nur den Charakter einer Emp-fehlung an die Bundesregierung, aber diese ist verpflichtet, sich dem Parlament gegenüber zu rechtfertigen, wenn sie einer solchen Empfehlung nicht folgen will. Gegebenenfalls schließen sich daran Beratungen an, in denen der Ausschuss nicht selten sein ursprüngliches Anliegen doch noch durchsetzen kann. Um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können, hat der Petitionsausschuss das Recht auf Aktenvorlage, auf die Erteilung von Auskünften und Zutritt zu Behörden. Auch Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.

Tatsächlich haben sich die öffentlichen Petitionen als feste Größe im politischen Kräftespiel zwischen Parlament, Regierung und Bevölkerung etabliert. Das Petitionsrecht kommt dem gestiegenen Bedürfnis nach Mitsprache entgegen. Man kann es als Einladung zur Gestaltung und Fortentwicklung des politischen Lebens und Rechtssystems sehen. Petitionen zu den Internetsperren, zur Finanztransaktionssteuer und auch zu einem bedingungslosen Grundeinkommen sind ein beredtes Zeugnis dafür, dass es bei kontroversen Themen - trotz der These von der Politikverdrossenheit - eine hohe Bereitschaft gibt, sich einzumischen. "Das Bewusstsein dafür wächst", meint Memet Kilic, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Petitionsausschuss, "dass Politik nicht nur alle vier Jahre bei Wahlen gemacht wird".