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Gegen Raucher, Windräder und Flughäfen

FÖDERALISMUS Was haben Volksentscheide und -initiativen auf Länderebene bislang bewirkt?

03.01.2011
2023-08-30T12:16:34.7200Z
2 Min

Naturschutz in der Verfassung verankern, die Rundfunkfreiheit sichern, den Senat abschaffen und Raucher aus den Gasthäusern vertreiben - eher Exotenthemen ohne breiten Konsens in der Bevölkerung, könnte man meinen. Doch alle diese Gesetzgebungen und Verfassungänderungen gehen nicht auf das Konto der Landesparteien zurück sondern auf Initiativen aus der Bevölkerung, der bayerischen wohlgemerkt. Während sich der Rest der Republik an Stuttgart 21 und dem Für und Wider eines Volksentscheides aufreibt, wird im angeblich wenig progressivem Bayern Bürgerbeteiligung auf hohem Niveau praktiziert. Schon 1946 nahm Bayern, als erstes Bundesland überhaupt, Volksbegehren in seine Verfassung auf und ließ diese wie später Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern durch einen Volksentscheid bestätigen

Bauprojekte und Bildung

In anderen Bundesländern musste sich die Bürger dieses Recht auf direkte Teilhabe an den Gesetzgebungsverfahren mühsam erkämpfen. 1998 erstritten sich die Hamburger per Volksentscheid das Recht auf Bürgerbegehren- und Bürgerentscheid, scheiterten dann aber an der verfassungsmäßigen Verankerung des Volksentscheides als verbindliches gesetzgebendes Verfahren. Erst elf Jahre später, 2009, erreichten die Initiatoren ihr Ziel, der Volksentscheid wurde in der Hansestadt in die Landesverfassung aufgenommen und kann vom Senat nicht mehr ohne weiteres übergangen werden. Damit wurde der Grundstein gelegt für eine der bundesweit wohl meist beachtetesten und umstrittensten Initiativen - "Wir wollen lernen!" - für den Erhalt des dreigliedrigen Schulsystems. Am 14. September dieses Jahres verabschiedete der Senat Hamburgs die entsprechende Änderung des Schulgesetzes. Schon 1978 scheiterte in Nordrhein-Westfalens das Gesamtschulmodell am Wiederstand der Bürger. Mit dem einzigen erfolgreichen Volksentscheid des Landes wurde die Einführung der sogenannten Kooperativen Schulen gekippt. Ebenfalls nur einen erfolgreichen Volksentscheid hat es in Sachsen gegeben. Im Jahre 2001 verhinderte die Bürgerinitative "Pro Kommunale Sparkassen" den Zusammenschluss der auf kommunaler Ebene organisierten Sparkassen unter dem Dach der Landesbank des Freistaats. Ein Jahr nach der dem erfolgreichen Entscheid wurde allerdings vom Landtag ein der Initiative gegenläufiges Gesetz verabscheidet.

Die thematische Ausrichtung der eingebrachten Initiativen auf Länderebene umfasst drei immer wiederkehrende Themenbereiche: Bauprojekte, Verwaltungsreformen und das weite Feld des Bildungswesens. Während man allerdings bei den Eingaben zur Bildung meist konkrete Vorstellungen äußert, herrscht bei Bau- und Verwaltung ein überraschend einhelliger Tenor - man ist dagegen. Gegen den Ausbau von Autobahnen und Wasserstraßen, gegen Flughäfen oder gegen Windräder. Nicht aus Prinzip, nur eben nicht im eigenen Vorgarten. In der Regel werden dieser Anträge durch die Länderparlamente abgelehnt. Auch die Unterschriftensammlung gegen die Rechtschreibreform scheiterte.

Doch nicht immer hängt der Erfolg eines Bürgerbegehrens ab von der Durchführung eines Volksentscheides. Oft knüpfen Parteien an die Ideen aus der Bevölkerung an und bringen sie mit eigenen Gesetzesentwürfen ins Parlament ein. So wurde beispielsweise in Niedersachsen das Volksbegehren für die Einführung eines Blindengeldes vom Parlament aufgegriffen und 2007 vom Landtag verabschiedet. Ebenso geschah es 1997 beim Verzicht auf die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer in Schleswig-Holstein.