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Umstrittene Klausel bleibt

14.02.2011
2023-08-30T12:16:37.7200Z
1 Min

FAMILIE

Die umstrittene "Extremismusklausel" für Initiativen zur Demokratieförderung bleibt erhalten. Die Fraktionen von SPD und Grünen scheiterten am Donnerstag im Bundestag mit einem Antrag (17/4551), der eine Streichung des geplanten schriftlichen Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" vorsieht. Ein Antrag der Linksfraktion (17/4664) wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Nach dem Willen des Bundesfamilienministeriums und der Koalitionsfraktionen soll die Mittelvergabe im Rahmen des Toleranzprogramms an die Unterzeichnung einer "Demokratieerklärung" geknüpft sein. In der Plenardebatte kritisierten die Oppositionsfraktionen vor allem, dass Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus auch die Verfassungstreue potenzieller Partner bestätigen sollen. Monika Lazar (Grüne) sprach von "Gesinnungsschnüffelei". Ulla Jelpke (Die Linke) betonte, die Regierung tue so, als seien die Projekte "scharf darauf, mit ausgemachten Verfassungsfeinden zu kungeln". Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) forderte die Koalition auf, auf die Erklärung zu verzichten, "bevor das Verfassungsgericht Sie dazu zwingen muss". Dagegen hob der Parlamentarische Geschäftsführer im Familienministerium, Hermann Kues (CDU) hervor, die aktive Bestätigung der Verfassungstreue sei "eine Selbstverständlichkeit". Stefan Ruppert (FDP) fügte hinzu, natürlich sei jedem ein solches Bekenntnis "zumutbar".