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Ringen um Hartz-IV-Reform geht weiter

GRUNDSICHERUNG Bundesrat setzt neues Vermittlungsverfahren in Gang

14.02.2011
2023-08-30T12:16:37.7200Z
2 Min

Das Tauziehen um die Hartz-IV-Reform geht mit einem neuen Vermittlungsverfahren in die nächste Runde. Nach dem Scheitern der bisherigen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition rief der Bundesrat einstimmig am vergangenen Freitag den Vermittlungsausschuss an. Der überarbeitete Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war zuvor zwar von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag mit 313 Ja-Stimmen bei 252 Nein-Stimmen beschlossen worden, wurde jedoch mit dem Bundesratsbeschluss umgehend wieder gestoppt. In der Länderkammer haben Union und FDP keine Mehrheit.

In der Nacht zum Mittwoch waren die Gespräche zwischen Regierung und Opposition über die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder gescheitert. Diese erste Vermittlungsrunde hatte die Bundesregierung beantragt, nachdem der Bundesrat im Dezember den ersten Gesetzentwurf der Regierung zu den Neuregelungen für Langzeitarbeitslose zurückgewiesen hatte.

Nun wird also weiterverhandelt - eine Alternative gibt es auch nicht wirklich. Denn vor fast genau einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Politik zu einer Neuregelung verpflichtet. Und zwar eigentlich bis Ende 2010. Am Freitag signalisierten daher alle Seiten, dass sie eine erneute, wochenlange Hängepartie vermeiden wollen. Doch Streitfragen gibt es noch viele: Die Regierung ist nicht bereit, die Hartz-IV-Regelsätze über die von ihr geplanten fünf Euro hinaus zu erhöhen, auch die Fragen von Mindestlöhnen und der Lohnangleichung in der Zeitarbeit bleiben umstritten, ebenso die Umsetzung und Finanzierung des geplanten Bildungspakets für Kinder.

Die Länder verlangen nun eine Regelung für "spezifische Sonderbedarfe". Dabei handelt es sich laut Anrufungsbeschluss etwa um die Anschaffung bestimmter Gebrauchsgüter sowie um Mobilitätskosten, so eine Monatsfahrkarte, die über den Regelsatz nicht ausreichend abgedeckt seien. Am ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung hatte es bereits einige Änderungen geben. So sollen etwa jetzt die Kommunen für das Bildungspaket zuständig sein, die Kosten dafür will der Bund erstatten. Auch das Leistungspaket wurde erweitert - es soll auch Kindern von Wohngeldempfängern zugute kommen.

In der Bundestagsdebatte am Freitagvormittag wiesen sich Union und FDP einerseits und die Opposition andererseits die Schuld für das Scheitern der Verhandlungen zu (Siehe Seite 5).