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Änderung der Schuldenbremse umstritten

28.03.2011
2023-08-30T12:16:40.7200Z
3 Min

HAUSHALT

Ob eine Änderung des Artikels 115 Grundgesetz sinnvoll und zielführend ist, ist unter Experten umstritten. Dies wurde deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am vergangenen Montag. Dabei ging es um einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/4666(neu)) zur Änderung des Artikel 115-Gesetzes. In diesem Grundgesetzartikel geht es um die Schuldenbremse. Die SPD regt in ihrem Gesetzentwurf an, die geringeren tatsächlichen strukturellen Defizite des Jahres 2010 als Ausgangsbasis für den Konsolidierungspfad des Bundes von 2011 bis 2015 festzuschreiben sowie den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit den Berechnungen gemäß der Artikel 115-Verordnungen zu beauftragen.

Für den Bundesrechnungshof (BRH) betonte Dieter Hugo, dass das Bundesfinanzministerium für die Berechnung des Startwertes für den Abbaupfad die im Juni 2010 erwartete Neuverschuldung für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 65,2 Milliarden Euro zugrunde gelegt habe. Nach dem endgültigen Jahresabschluss 2011 betrage die tatsächliche Neuverschuldung dagegen 44 Milliarden Euro. Nach Ansicht des BRH wäre eine Neuberechnung des Startwertes bereits nach der geltenden Rechtslage schuldenregelkonform und aus "Klarstellungsgründen" sachdienlich.

Hugo wies darauf hin, dass der Bundesfinanzminister zwar keine Neuberechnung des Startwertes vorgenommen habe, aber angesichts der günstigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktprognosen die Nettokreditaufnahme in dem Eckwertebeschluss zum Entwurf des Bundeshaushalts 2012 gegenüber den Planungen erheblich zurückgeführt habe. Diese Werte dürften nicht weit von den Vorgaben liegen, die sich bei einer Neuberechnung des Pfades ergäben, heißt es in der BRH-Stellungnahme.

Dem stimmte auch Karsten Wendorff von der Deutschen Bundesbank zu. Er riet aber "dringend" dazu, für die Haushaltsaufstellung die Verankerung eines Sicherheitsabstandes von der Verfassungsgrenze für die Neuverschuldung vorzunehmen. Ohne einen solchen Puffer könnten bei "unangenehmen Überraschungen" im Haushaltsvollzug umfassende Anpassungen der Planungen notwendig werden.

Katja Rietzler, Rietzler Economics, wies darauf hin, dass nach ihrer Ansicht der SPD-Entwurf auf einer "berechtigten Befürchtung" basiere, da die derzeit gültigen rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse eine Ausweitung der Verschuldungsmöglichkeiten zulassen würden, die für Steuersenkungen missbraucht werden könnten. "Durch die geplante Beseitigung aller Spielräume schüttet der Gesetzentwurf aber das Kind mit dem Bade aus, indem er die Schuldenbremse unnötig verschärft, was negative Folgen hätte", schreibt sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Zudem löse die Beauftragung des Sachverständigenrates nicht die grundsätzlichen methodischen Probleme der Schuldenbremse und trage auch nicht zu einer größeren Transparenz bei.

Professor Kai Carstensen vom Ifo Institut in München hält das von der Bundesregierung gewählte Verfahren aus Gründen des Vertrauensschutzes für hinnehmbar. "Besonders ehrgeizig ist es aber nicht", sagte er. Die Übertragung und Ermittlung der Konjunkturkomponente auf den Sachverständigenrat erscheint ihm dagegen wenig zielführend.

Professor Oliver Holtemöller vom Institut für Wirtschaftsforschung in Halle betonte, dass die Regierung sich durch Nichtanpassung der Ausgangsschulden "Spielräume schaffe". Die Nutzung dieser Spielräume müsse die Regierung gegenüber dem Wähler verantworten. Für Carsten-Patrick Meier von Kiel Economics beinhaltet der Geist der Schuldenregelung eine nochmalige Anpassung der Sonderregelung. Ein Verstoß gegen diesen Geist schon im Einführungsjahr der Regel könne deren Ansehen im Euroraum, wo sie im Rahmen des "Pakts für den Euro" eine Modellfunktion für andere Länder haben solle, beschädigen und ihre zukünftige politische Durchsetzung dort erschweren.