Piwik Webtracking Image

»Überstrapazierung des Solidarprinzips«

GESUNDHEIT Die Linksfraktion stößt mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Praxisgebühr auf weitgehende Ablehnung

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
2 Min

"Die Übernahme kleiner Risiken durch den Einzelnen ist Voraussetzung dafür, dass die großen Risiken schwerer Erkrankungen auch weiterhin solidarisch abgedeckt werden können." Mit diesem Argument trat am vergangenen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses der Vertreter der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA), Volker Hansen, dem Antrag der Fraktion Die Linke (17/241) entgegen, die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen im Gesundheitssystem abzuschaffen. Die Linksparlamentarier begründeten ihr Anliegen damit, dass derartige Zuzahlungen "zutiefst unsozial" seien und überdies die beabsichtigte Lenkungswirkung nicht erreicht hätten. Zur Gegenfinanzierung fordert die Linksfraktion in ihrem Antrag, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben.

Auch wenn es zu Teilaspekten des Themas Studien gibt, zeigte sich während der Anhörung, dass für Deutschland ausreichende empirische Datensätze fehlen, ob sich die Erhebung der Praxisgebühr und anderer Zuzahlungen auf das individuelle Verhalten der Patienten ausgewirkt hat. Allerdings sei in "der ökonomischen Theorie die Nachfrage senkende Wirkung von Zuzahlungen schlüssig beschrieben", sagte der Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Michael Weller. Würden die Zuzahlungen komplett gestrichen, erhöhte sich der Höchstbeitragssatz der GKV-Mitglieder von derzeit 575 Euro im Monat auf 852 Euro. Daran gekoppelt würde auch der Satz für die Pflegeversicherung steigen.

Der Vertreter der privaten Krankenversicherungen, Timm Genett, ergänzte, dass die Streichung von Zuzahlungen Einfluss auf alle Versicherten hätte. Es käme eine hohe Belastung auf die Mittelschicht zu. Auch die BDA lehnte das Ansinnen der Linken ab: "Das ist eine Überstrapazierung des Solidarprinzips", so Volker Hansen. Wenn eine Veränderung der Selbstbeteiligung beschlossen werden solle, dann "nur nach oben".

Unerwünschte Effekte

Der Einzelsachverständige Jens Holst wies hingegen auf Studien im europäischen Ausland hin, die deutlich machten, dass Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen sogar "negative, unerwünschte Effekte" hätten: Patienten gingen nicht zum Arzt und Krankheitsverläufe würden komplizierter. So würden die Kosten für die Kassen am Ende sogar steigen. Auch die Sozialverbände wie der Bundesverband der Volkssolidarität und der Sozialverband VdK Deutschland unterstützen den Antrag der Linksfraktion. Sie betonten in der Anhöhrung des Ausschusses den ihrer Meinung nach unsozialen Charakter von Zuzahlungen.