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Schaar mahnt Handlungsbedarf an

DATENSCHUTZ Bundesbeauftragter verzeichnet wachsende Zahl von Bürgereingaben

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
2 Min

Das wird Peter Schaar, seines Zeichens Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, gerne gehört haben, als er am Dienstag vergangener Woche seinen 23. Tätigkeitsbericht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) überreichte: Erfahrungsgemäß finde dieser Bericht im Parlament "besondere Aufmerksamkeit" und führe immer wieder auch zu Konkretisierungen der Rechtslage, bescheinigte ihm der Parlamentspräsident.

Gleiches erhofft sich Schaar auch für die Zukunft, sah er doch den Bundestag auch in Sachen Datenschutz als Gesetzgeber gefragt. "Es besteht Handlungsbedarf", resümierte er und mahnte, eingebrachte Vorlagen sollten zügig beraten werden.

Mehr Tempo gefordert

Konkreter wurde der Datenschutzbeauftragte, als er seinen Bericht anschließend der Presse vorstellte. Zwar habe sich die schwarz-gelbe Koalition beim Datenschutz "einiges vorgenommen", sagte er. So sollten etwa ein Beschäftigungsdatenschutzgesetz vor Überwachung am Arbeitsplatz schützen und Regelungen "im Sicherheitsbereich bei der Terrorismusbekämpfung" einer "grundlegenden Überprüfung" unterzogen werden. Tatsächlich seien "viele Datenschutz-Verbesserungen angekündigt" worden, "aber nur sehr wenig wurde auf den Weg gebracht und noch nichts ist abgeschlossen worden in dieser Legislaturperiode". Er erwarte daher "von der Bundesregierung und auch vom Bundestag, dass hier Tempo gemacht wird, dass zügig entsprechende Gesetze verabschiedet" beziehungsweise eingebracht werden. Immerhin sei etwa der Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz von der Bundesregierung verabschiedet worden. Dieser Entwurf bringe "an bestimmten Punkten Verbesserungen", auch wenn noch "an bestimmten Defiziten" gearbeitet werden müsse.

Schaar zufolge ist die Zahl der Eingaben von Bürgern bei seiner Dienststelle in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So seien im Jahr 2010 fast dreimal so viele Eingaben von Bürgern bei seiner Dienststelle eingetroffen als fünf Jahre zuvor, schreibt er in seinem als Unterrichtung (17/5200) vorgelegten Tätigkeitsbericht 2009 und 2010. Danach haben sich im Jahr 2010 die schriftlichen Eingaben im Verhältnis zum Jahr 2002 "fast vervierfacht - von 1.647 auf 6.087 Eingaben pro Jahr". Nach 4.309 schriftlichen Eingaben im Jahr 2008 sei die Eingabenzahl im Folgejahr auf 5.066 und im Jahr 2010 auf 6.087 gestiegen. Dies entspreche allein im Berichtszeitraum einem Anstieg um 41 Prozent.

Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten unter www.datenschutz.bund.de