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Die Vielfalt akzeptieren

GESETZENTWURF I Verbot der Präimplantationsdiagnostik

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
2 Min

Nein, auf keinen Fall: So lautet die Antwort, die Abgeordnete aller Fraktionen rund um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und den Vorsitzenden der Unions-Fraktion, Volker Kauder (CDU), in ihrem Antrag (17/5450) auf die Frage geben, ob die PID künftig gestattet werden soll. Sie wollen die PID verbieten, weil deren Anwendung "die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt" gefährde und den sozialen Druck auf Eltern erhöhe, "ein gesundes Kind haben zu müssen". Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze - durch eine Zulassung der PID werde dieses Wertgefüge "nachhaltig beschädigt". Sie sei aus "ethischen und gesellschaftlichen Gründen" abzulehnen, heißt es in dem Gesetzentwurf zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik.

Zum Schutz der Menschenwürde

Für die PID-Gegner im Bundestag wird mit der gezielten Auswahl von Embryonen für die Herbeiführung einer Schwangerschaft und der Entscheidung darüber, "welches Leben sich mit dieser Schwangerschaft überhaupt entwickeln darf", die Menschenwürde berührt - und diese müsse der Staat schützen. Birgitt Bender und ihre Kollegen führen an, dass über die PID sowohl vererbte genetische Erkrankungen und bestimmte erbliche Chromosomenstörungen als auch spontan auftretende Chromosomenstörungen diagnostiziert werden könnten. Letztere, etwa Trisomien, führten zu frühen Fehlgeburten oder "lediglich zu einer vergleichsweise leichten Behinderung". Viele der Krankheiten, die mittels PID erkannt werden könnten, gingen nicht mit dem Tod des Kindes kurz nach der Geburt oder im ersten Lebensjahr einher, einige gehörten zudem zu den so genannten spätmanifestierenden Erkrankungen, deren Untersuchung durch das Gendiagnostikgesetz verboten sei.

In dem Entwurf heißt es weiter, auch bei Spätabbrüchen sei eine Aussortierung aufgrund von Behinderung "ausdrücklich nicht mehr zulässig" - Voraussetzung sei vielmehr eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren. Einige der mittels PID diagnostizierten Erkrankungen könnten "schon allein aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Folge eine solche Gefahr von sich aus schon nicht begründen".