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»In äußerster Seelennot«

Präimplantations-diagnostik Die Abgeordneten diskutieren ohne die übliche Fraktionsdisziplin

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
3 Min

Sehr aufmerksam hat Ilja Seifert der Debatte zugehört und mehreren Unions-Kollegen kräftig Beifall gespendet. Letzteres kommt nicht oft vor bei einem Abgeordneten der Linksfraktion. Aber es ist auch keine gewöhnliche Debatte: An diesem Donnerstag geht es um die Frage, ob Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf genetische Schäden untersucht und gegebenenfalls vernichtet werden dürfen. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Grenzfrage des Lebens, weshalb die Abgeordneten ohne die übliche Fraktionsdisziplin beraten.

Eineinhalb Stunden läuft die Debatte bereits, haben Befürworter und Gegner einer eingeschränkten PID-Zulassung in einer ungewöhnlich offenen Atmosphäre für ihre Positionen geworben. Dann ist Seifert an der Reihe. Liegt es daran, dass er sich im Rollstuhl ans Rednerpult begibt? Jedenfalls wird es im Plenarsaal noch ein bisschen stiller. "Ob wir es wollen oder nicht: Jede Debatte über die Präimplantationsdiagnostik stellt die Frage nach dem Wert - oder eben auch nach dem Unwert - menschlichen Lebens", eröffnet er seine Rede. Viele Menschen mit Behinderung hätten "schlicht Angst, Angst, per Gesetz abgewertet zu werden". Niemand bestreite, dass ein Leben mit schweren Beeinträchtigungen nicht erstrebenswert sei. "Aber wer ein solches Leben hat, für die- oder denjenigen gibt es nichts Wichtigeres: Es ist nämlich das einzige."

Seifert will die PID ausnahmslos verbieten lassen und hat dazu mit 191 weiteren Abgeordneten einen Gesetzentwurf (17/5450) vorgelegt. Dass das Thema überhaupt auf der Tagesordnung steht, liegt am Bundesgerichtshof in Leipzig. Der entschied am 6. Juli vergangenen Jahres, dass die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist. Davon waren bis dato alle ausgegangen. Nun besteht also Regelungsbedarf.

Drei Entwürfe

Dem weitgehendsten Gesetzentwurf (17/5451) haben sich mit 215 bislang die meisten Abgeordneten angeschlossen. Danach soll eine PID zulässig sein, wenn die Schwangerschaft mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu enden droht oder wenn die Eltern die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben.

Die Befürworter des Entwurfes führen als Argument das Leid der betroffenen Paare an. Man müsse sich der "Not der Frauen annehmen, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, aber über denen das Schwert einer verhängnisvollen Krankheit schwebt", fordert Peter Hintze (CDU). SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier betont, solchen Menschen in "äußerster Seelennot" dürfe die medizinisch mögliche Hilfe nicht verweigert werden. Es sei "ethisch nicht verantwortbar", der Frau ein Wissen vorzuenthalten, "das sie in die Lage versetzen würde, eine selbstbestimmte Entscheidung" über die Einsetzung eines Embryos in ihre Gebärmutter zu treffen, sagt Ulrike Flach (FDP). "Alles andere wäre eine Schwangerschaft auf Probe." Krista Sager (Grüne) warnt vor einem "deutschen Sonderweg des Totalverbots der PID". Die Erfahrungen der Nachbarländer zeigten, dass es sich um wenige Fälle handele, bei denen überhaupt eine PID in Frage komme.

Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) hält dagegen: Die PID wende nicht Leid von Eltern und Kind ab, die "PID wendet das Kind selbst ab. Es wird aussortiert, weil es nicht der Norm entspricht". Die Sozialdemokratin Ulla Schmidt ergänzt, die PID breche mit dem Prinzip "dass jedes Leben sich um seiner selbst willen entwickeln darf". Und Johannes Singhammer (CSU) sagt, "vorgeburtliche Lebenseignungstests" überforderten schlicht den Menschen.

Zwischen diesen beiden Positionen verortet sich der dritte Gesetzentwurf (17/5452). Eine Gruppe von 36 Abgeordneten, unter ihnen auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), will das Verfahren "grundsätzlich" verbieten, in Ausnahmen aber "für nicht rechtswidrig" erklären: und zwar nur bei Menschen, die eine Veranlagung dazu haben, eine Fehl- oder Totgeburt zu erleiden. "Wir stellen nicht die Frage, ob ein Leben gelebt werden darf, sondern wir stellen die Frage, ob ein Leben gelebt werden kann", erläutert René Röspel (SPD). Von dem weitgehenderen Entwurf grenzt er sich ab. Dieser werde zu einer "Ausweitung" der Kriterien führen, nach denen die PID zulässig sein soll. In Großbritannien gehöre inzwischen die erbliche Veranlagung für eine Darmkrebserkrankung dazu, fügt Priska Hinz (Grüne) hinzu.

Die Entscheidung über die Zukunft der PID in Deutschland will der Bundestag vor der Sommerpause treffen. Noch ist keine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung abzusehen. Von den 621 Abgeordneten haben sich 178 bislang keinem der drei von jeweils fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegten Gesetzentwürfe per Unterschrift angeschlossen.